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so füglich darböten, als dem Arbeit suchenden Christen.

3) Manche an das Hochstift Wirzburg angränzende Länder sind wegen der jüdischen Bettler gesperrt. Da die hochstiftischen Lande nebst der Ritterschaft nicht gesperrt sind, so entsteht für Letztere daraus das Unbequeme, daß auswärtigen Bettlern und Landstreichern der Eintritt erleichtert ist. Die Judenschaft erhält also auch mehr auswärtigen Zuspruch. Ich rechne, daß deren in der angenommenen Summe nur 19 seyn sollen.

4) In der Summe der bettelnden Juden stecken auch die jüdischen Collectanten, die auf Erbauung neuer Schulen, oder wegen auszusteuernder Töchter, oder darum Almosen sammeln, weil sie ihre Söhne, studiren lassen wollen. Wenn ich diese nur auf 15 setze, so macht das Ganze derer, denen das Betteln schlechthin zu untersagen wäre, 117 aus.

Im Hochstifte Wirzburg mit Einschluß der ritterschaftlichen Juden, die unter dem Ober-Land-Rabbiner zu Heydingsfeld stehen, wären also nur 120 des Almosens würdige Bettler.