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Folgen des Müßiggangs zu verwahren. Bey solchen einzuführenden Einrichtungen wird auch die gemachte Besorgniß verschwinden, als ob ich das, was nach unserer jetzigen Gewohnheit jede Haushaltung an Bettler gibt, in baarem Gelde entrichtet wissen wollte. Wenn die Armen vertheilt sind, so werden sie eben in jedem Orte, wie jetzt auch, nach der Reihe herum gehalten. Nach der Anlage und Schatzung hält sie jeder auf einen Tag oder eine Woche, wenn ihn eben die Reihe trifft.

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Aber wo sollen nun die unter den N. 1. 2. 3. 4. aufgeführten Personen, die freylich sich widerrechtlich aufs Betteln legen, hin, wenn man ihnen die Quellen, aus welchen sie seither ihre Nahrung schöpften, mit einemmahle verschließen will? Soll man sie etwa zum Lande hinausjagen, und wenn sie nicht wollen, hinterdrein feuern lassen, wie es in dem Lande des menschenfreundlichen Josephs einmahl zur Schande der Menschheit geschah? Oder soll man, wie in dem gräfl. Schönbornischen geschieht, den Juden schlechterdings verbieten, die Armen bey sich aufzunehmen? Sie sind doch Menschen, unglückliche, verwahrloste, vernachläßigte Menschen. Sie haben gerechten Anspruch auf eure Menschlichkeit und Vorsorge, ihr Regenten –