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(19.) 238 „Verhandelt unter dem Konsulate des Lucius Lentulus, Sohnes des Quintilius, und des Gajus Marcellus, in Gegenwart des Legaten Titus Appius Balbus, Sohnes des Titus aus der Horatischen Tribus, des Titus Tongius aus der Crustuminischen Tribus, des Quintus Raesius, Sohnes des Quintus, des Titus Pompejus, Sohnes des Titus, des Cornelius Longinus, des Kriegstribunen Gajus Servilius Bracchus, Sohnes des Gajus aus der Terentinischen Tribus, des Publius Clusius Gallus, 239[WS 1] Sohnes des Publius aus der Veturischen Tribus, des Kriegstribunen Gajus Teutius, Sohnes des Gajus aus der Aemilischen Tribus, des Sextus Atilius Serranus, Sohnes des Sextus aus der Aesquilinischen Tribus, des Gajus Pompejus, Sohnes des Gajus aus der Sabatinischen Tribus des Titus Appius Menander, Sohnes des Titus, des Publius Servilius Strabo, Sohnes des Publius, des Lucius Paccius Capito, Sohnes des Lucius aus der Collinischen Tribus, des Aulus Furius Tertius, Sohnes des Aulus, und des Appius Menas. 240 In Gegenwart vorbenannter Männer verkündet Lentulus folgenden Beschluss: Die Juden mit römischem Bürgerrecht, die nach jüdischem Kultus in Ephesus leben, sind ihrer Religion wegen vom Kriegsdienste befreit.“

(20.) 241 „Der Magistrat von Laodikea an den Konsul Gajus Rabilius, Sohn des Gajus. Sopater, der Abgesandte des Hohepriesters Hyrkanus, hat uns deinen Brief überbracht, aus welchem hervorgeht, dass von dem jüdischen Hohepriester Hyrkanus Gesandte angekommen sind und ein Schreiben in betreff ihres Volkes überreicht haben, 242 worin gebeten wurde, es möge den Juden gestattet sein, ihre Sabbate und ihre übrigen gottesdienstlichen Verrichtungen nach den väterlichen Gesetzen beizubehalten, sodann dass niemand ein Recht über sie eingeräumt werde, weil sie unsere Freunde und Bundesgenossen seien, und dass keiner sie in unserer Provinz behelligen dürfe, da du doch die Trallianer, die sich den ihretwegen erlassenen Verordnungen widersetzt hätten, zur Befolgung derselben angehalten habest, weshalb

Anmerkungen (Wikisource)

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 246. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/246&oldid=- (Version vom 12.12.2020)