Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/238

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Archiven sich nicht vorfinden, sondern nur bei uns und einigen wenigen fremden Völkern auf bewahrt werden. 188 Doch wagen sie nichts gegen die Beschlüsse der Römer einzuwenden. Denn diese sind sowohl in den öffentlichen Archiven und auf dem Kapitol niedergelegt, als auch auf eherne Säulen eingegraben. So hat zum Beispiel Julius Caesar die zu Alexandria wohnenden Juden durch eine auf einer Säule von Erz angebrachte Inschrift öffentlich für alexandrinische Bürger erklärt. 189 Aus diesen Quellen will ich also den Beweis führen und die Beschlüsse des Senates sowie des Julius Caesar, die sich auf Hyrkanus und unser Volk beziehen, beifügen.

(2.) 190 „Gajus Julius Caesar, Imperator und Pontifex maximus, zum zweitenmal Diktator, an den Magistrat, den Senat und das Volk der Sidonier. Wenn es euch gut geht, bin ich zufrieden; ich und mein Heer sind gleichfalls wohl. 191 Ich schicke euch anbei die Abschrift eines in den Archiven niedergelegten Dekretes, welches Hyrkanus, den Sohn des Alexander, Hohepriester und Fürsten der Juden betrifft, damit dasselbe eurem Archive einverleibt werde. Ich will ausserdem, dass es in griechischer und lateinischer Sprache auf ehernen Tafeln eingegraben werde. 192 Nämlich: Julius Caesar, zum zweitenmal Imperator und Pontifex maximus, verordnet nach Anhörung seines Rates wie folgt. Weil der Jude Hyrkanus, Sohn des Alexander, sowohl jetzt als auch früher, im Frieden wie im Kriege, sich stets treu und ergeben gegen uns bewiesen hat, was ihm auch schon viele unserer Machthaber bezeugten, 193 weil er ferner jüngst im Alexandrinischen Kriege uns mit tausendfünfhundert Mann zu Hilfe gekommen ist und bei einer Sendung an Mithradates sich vor allen übrigen ausgezeichnet hat, 194 in Erwägung dessen ernenne ich Hyrkanus, den Sohn Alexanders, und dessen Söhne zu Ethnarchen der Juden, gestatte ihnen, das jüdische Hohepriestertum ihrem Gebrauche gemäss für immer beizubehalten, und befehle, dass er selbst und seine Söhne zu unsern

Empfohlene Zitierweise:
Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 238. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/238&oldid=- (Version vom 12.12.2020)