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täglich für die Hofhaltung des Königs und seinen Tisch dreissig Koren[1] Weizenmehl, sechzig Koren anderes Mehl, zehn Mastochsen und zwanzig Weideochsen sowie hundert gemästete Schafe. Dies alles wurde noch ausser Wildbret, Hirschen, Büffeln, Geflügel und Fischen tagtäglich dem Könige von den fremden Völkern geliefert. 41 Weiterhin besass Solomon eine so grosse Zahl Wagen, dass er vierzigtausend Krippen für Gespannpferde brauchte. Ausserdem hielt er zwölftausend Reitpferde, von denen die Hälfte zu Jerusalem in der Nähe des Königs sich befand, die andere Hälfte dagegen in den königlichen Schlössern zerstreut untergebracht war. Derselbe Aufseher, der die königliche Speisekammer verwaltete, hatte auch die Aufsicht über die Pferde und übte dieselbe dort aus, wo der König sich jedesmal befand.

(5.) 42 Infolge der Weisheit und Einsicht, die Solomon von Gott erhielt, überragte er alle Menschen, die vor ihm gelebt hatten, und selbst die Aegyptier, die doch besonders weise sein sollen, erreichte der König nicht bloss an scharfem Verstand, sondern übertraf sie noch darin. 43 Auch diejenigen, die um jene Zeit bei den Hebräern einen besonderen Ruf von Weisheit erlangt hatten, und deren Namen Ethan, Aeman, Chalkeus und Dardan, Söhne des Emaon, ich nicht übergeben zu dürfen glaube, liess er weit hinter sich. 44 Er verfasste eintausendundfünf Bücher Gedichte und Gesänge, sowie dreitausend Gleichnisse und Sprüche. Denn über jeden Baum vom Hyssop bis zur Ceder dichtete er eine Parabel, desgleichen auch über die Zugtiere und alle übrigen Tiere der Erde sowohl im Wasser wie in der Luft. Auch kannte er deren Naturgeschichte genau und wusste über alles in philosophischer Weise zu sprechen; ebenso war er über die Eigenschaften aller anderen Dinge unterrichtet. 45 Gott lehrte ihn auch die Kunst, böse Geister

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 474. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt1GermanClementz.pdf/473&oldid=- (Version vom 23.9.2020)
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