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bleiben, am anderen Tage werde er ihn dann wieder zu seinem Feldherrn schicken. Urias ward alsdann von David zum Mahle geladen und berauschte sich dabei, weil der König ihm absichtlich häufig zutrank. Nichtsdestoweniger schlief er aber auch diese Nacht wieder vor des Königs Thür und trug nach seinem Weibe kein Verlangen. 135 Hierüber ward der König unwillig und beauftragte den Joab brieflich, er solle den Urias bestrafen, denn er habe gefehlt, gab ihm auch die Art und Weise an, wie er ihn bestrafen solle, damit es nicht offenkundig würde, dass der König selbst die Bestrafung befohlen habe. 136 Er solle ihn nämlich da gegen den Feind stellen, wo dieser am gefährlichsten andränge, und ihn von den übrigen Kämpfern trennen; denn sobald die Schlacht begonnen habe, sollten die Kampfgenossen sich von ihm fortbegeben. Dieses Schreiben schloss der König mit seinem eigenen Siegel und übergab es dem Urias, damit er es dem Joab bringe. 137 Als Joab den Brief erhielt und den Willen des Königs daraus ersah, stellte er den Urias an den Ort, wo, wie er wusste, der Feind am heftigsten angreifen würde. Auch gab er ihm einige tapfere Krieger bei und sagte ihnen, er werde, wenn sie irgendwo die Mauer untergraben hätten, sodass man in die Stadt eindringen könne, ihnen mit dem ganzen Heer zu Hilfe kommen. 138 Den Urias aber bat er, er möge, da er ein wackerer Streiter sei und deshalb beim Könige und seinen Kampfgenossen in hoher Achtung stehe, sich die grossen Beschwerden nicht verdriessen lassen und sich willig darein fügen. Und da Urias eifrig Hand anlegte, gab Joab seinen Mitkämpfern heimlich ein Zeichen und sagte ihnen, sie sollten, sobald sie den Feind hervorbrechen sähen, sich zurückziehen und den Urias im Stich lassen. 139 Sowie nun die Hebräer sich der Stadt näherten, besorgten die Ammaniter, die Feinde möchten an der Stelle, wo Urias stand, rasch die Mauer ersteigen; sie liessen deshalb ihre tapfersten Kämpfer dort anrücken, öffneten das Thor und machten mit grossem Ungestüm einen Ausfall. 140 Als dies die Kampfgenossen

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 416. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt1GermanClementz.pdf/415&oldid=- (Version vom 23.9.2020)