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sie stets im Gedächtnis blieben. 308 Auch liess er sie im Angesichte seines Todes auf beide Seiten des Altares schreiben. Dann gebot er dem Volke, vor diesem Altar stehend Brandopfer darzubringen, nach diesem Tage aber kein anderes Opfer mehr auf ihn zu legen; denn das sei nicht gestattet. Diese Vorschriften gab Moyses, und das Hebräervolk hat sie später getreulich befolgt.

(45.) 309 Am folgenden Tage berief Moyses das Volk mit Weibern, Kindern und Sklaven zusammen und liess sie schwören, die Gesetze zu beobachten und in eifriger Erfüllung des göttlichen Willen sie nicht zu übertreten, weder aus Rücksicht auf Verwandtschaften, noch aus Furcht, noch weil sie irgend einen anderen Grund für wichtiger hielten als die treue Beobachtung der Gebote. 310 Und sollte irgend ein Verwandter oder irgend eine Stadt die Verfassung ihres Staates zu verwirren und zu lösen wagen, so sollten sie samt und sonders sich dagegen wehren. Hätten sie dann die Feinde überwunden, so sollten sie dieselben gänzlich ausrotten und keine Spur von den übermütigen Frevlern übrig lassen. Seien sie aber nicht mächtig genug, um die Strafe zu vollstrecken, so sollten sie wenigstens zeigen, dass die Übelthat gegen ihren Willen geschehen sei. Und das Volk leistete den Schwur.

(46.) 311 Moyses lehrte sie auch, wie sie Gott wohlgefällige Opfer darbringen, wie sie zum Kriege ausziehen und wie sie aus den Edelsteinen ein Zeichen entnehmen sollten, wovon ich oben Erwähnung gethan habe. Auch Jesus prophezeite noch in Gegenwart des Moyses, 312 erwog alles, was er für die Wohlfahrt des Volkes im Frieden wie im Kriege, für die Gesetzgebung und die Staatsverfassung thun müsse, und verkündete ihnen nach Gottes Eingebung, sie würden, wenn sie die Gottesverehrung vernachlässigten, allerlei Ungemach erleiden. 313 Ihr Land würde sich mit Feinden füllen, ihre Städte zerstört, ihr Tempel verbrannt werden, und sie selbst in die Sklaverei von Menschen geraten, die kein Mitleid mit ihrem Unglück empfinden. Zu spät würden sie dann Reue fühlen.

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 247. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt1GermanClementz.pdf/246&oldid=- (Version vom 4.8.2020)