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und wie ihr gewissermassen auch Herren des Landes sind, zum Zugreifen aufmuntern. Sind es aber Leute, die anderswoher gekommen sind, so sollt ihr sie bitten, die Früchte als ein Gastgeschenk zu betrachten, das Gott ihnen zu rechter Zeit gewähre. 237 Denn was man aus Güte einem anderen zu nehmen erlaubt, darf man nicht für verloren ansehen, da Gott uns die Fülle der Güter beschert nicht nur, damit wir sie selbst geniessen, sondern auch, damit wir anderen davon reichlich mitgeben. Gott will nämlich dadurch, dass die Israëliten von ihrem Überfluss anderen mitteilen, seine Güte und Freigebigkeit gegen das israëlitische Volk anderen ganz besonders kundmachen. 238 Wer gegen diese Gebote handelt, soll öffentlich neununddreissig Stockprügel erhalten und selbst als freier Mann diese schimpfliche Strafe erleiden, weil er aus Gewinnsucht sich in seiner Würde vergeben hat. 239 Es geziemt euch, da ihr in Aegypten und in der Wüste so grosse Not gelitten habt, dass ihr nun auch für diejenigen sorgt, die sich in ähnlicher Lage befinden, und dass ihr vom Überfluss, den ihr der Barmherzigkeit und Güte Gottes verdankt, in gleicher Gesinnung den Armen mitspendet.

(22.) 240 Ausser den beiden Zehnten, welche ihr jährlich abgeben sollt, und zwar einen für die Leviten, den anderen zu Gastmahlen, soll in jedem dritten Jahre noch ein dritter entrichtet werden, und zwar für die Verteilung an Witwen und Waisen. 241 Die Erstlinge aller reifen Früchte soll man zum Tempel bringen, dort Gott für deren Wachstum in dem Lande, das er geschenkt hat, danken, die vorgeschriebenen Opfer darbringen und die Erstlinge dann den Priestern schenken. 242 Hat nun jemand das gethan und den Zehnten von allem sowohl für die Leviten als auch für die Gastmahle nebst den Erstlingen entrichtet, und will er dann wieder nach Hause gehen, so soll er sich gegenüber dem Tempel hinstellen und Gott Dank sagen dafür, dass er die Hebräer von der Bedrückung durch die Aegyptier erlöst und ihnen ein reiches und fruchtbares Land geschenkt hat. 243 Dann

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 235. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt1GermanClementz.pdf/234&oldid=- (Version vom 4.8.2020)