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soll daher auch nichts gestattet sein, durch dessen Nachahmung eine Änderung in der Staatsverfassung bewirkt werden könnte. Das ist der Grund, weshalb das Gesetz auch die gewöhnlichsten Dinge berücksichtigt; denn es wollte verhüten, dass etwas an ihm getadelt werden möchte.

(21.) 231 Diejenigen, die die Frucht mähen und sammeln, sollen nicht alles einheimsen, sondern auch einige Garben für die Armen liegen lassen, damit diesen die unverhoffte Gabe zur Nahrung diene. Ebenso soll man auch bei der Weinlese einige Trauben den Armen überlassen, desgleichen an den Ölbäumen etwas hängen lassen, damit sie es sich einsammeln, da sie eigene Ernte nicht haben. 232 Denn von dem sorgfältigsten Einernten der Früchte haben die Eigentümer nicht so viel Nutzen, als ihnen der Dank der Armen einbringt. Auch wird Gott das Land fruchtbarer machen, wenn die Besitzer desselben nicht nur auf ihren eigenen Vorteil bedacht sind, sondern auch für die Ernährung anderer Menschen sorgen. – 233 Den Ochsen, die auf der Tenne dreschen, soll man das Maul nicht verbinden. Denn es ist nicht billig, diejenigen, die sich bei der Erzeugung der Früchte mit abmühen, vom Mitgenuss derselben abzuhalten. 234 Auch den Wanderern soll man nicht verbieten, von den reifen Früchten zu geniessen, sondern man soll ihnen erlauben, sich davon zu sättigen, als wäre es ihr Eigentum, seien es nun Einheimische oder Fremde. Ja, die Besitzer sollen sich freuen, dass sie ihnen den Mitgenuss zu gestatten in der Lage sind. Doch dürfen die Wanderer nichts mitnehmen. 235 Bei der Weinlese soll man denen, die des Weges kommen, nicht verwehren, von den Trauben zu essen, wenn man sie zur Kelter bringt. Denn es ist unbillig, das Gute, das uns nach dem Willen Gottes zum Lebensunterhalt beschert ist, denjenigen zu missgönnen, die davon mitgeniessen wollen, 236 zumal da die Zeit der Reife nach Gottes Fügung schnell vorübergeht. Sollten sich nun einige scheuen, die Früchte anzurühren, so sollt ihr sie, falls sie Israëliten, also eure Mitbürger

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 234. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt1GermanClementz.pdf/233&oldid=- (Version vom 4.8.2020)