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so sollt ihr ihn hindern, mächtiger zu werden, als es euren Interessen frommt.

(18.) 225 Ihr sollt weder in eurem eigenen Lande, noch in den Ländern derjenigen Fremden, mit denen ihr in Frieden lebt, die Grenzsteine verschieben, dieselben vielmehr als von Gott selbst gesetzte Marken unverändert bestehen lassen, weil aus der Sucht, die Grenzen zu erweitern, nur Krieg und Aufruhr entsteht. Und wer Grenzsteine verrückt, der ist auch nicht weit mehr davon entfernt, die Gesetze zu übertreten.

(19.) 226 Wer das Land bepflanzt, der soll, falls die Pflanzungen vor vier Jahren Früchte tragen, davon weder die Erstlinge zum Opfer bringen noch sie zu seinem eigenen Lebensunterhalt verwenden. Denn die Früchte sind zur Unzeit gewachsen, und unzeitig Erzeugtes eignet sich weder für Gott noch für den Gebrauch des Besitzers. 227 Im vierten Jahre aber soll er den gesamten Ertrag einernten (denn dann sind die Früchte zeitig), ihn in die heilige Stadt bringen und nebst dem Zehnten der anderen Früchte mit seinen Freunden, den Waisen und Witwen verzehren. Im fünften Jahre steht ihm dann das Recht zu, die Früchte in Besitz zu nehmen.

(20.) 228 Ein Grundstück, das mit Weinstöcken bepflanzt ist, soll nicht anderweitig besäet werden; denn es ist genug, dass es den Weinstock ernährt, und es soll daher vom Pfluge verschont bleiben. Das Land soll mit Ochsen gepflügt werden, und es soll kein anderes Tier mit ihnen an dasselbe Joch gespannt werden, sondern das Pflügen soll durch einerlei Tiere geschehen. Der Same soll rein und ungemischt sein, und es sollen nicht zwei oder drei Arten Samen zusammengesäet werden; denn die Natur hasst Ungleichartiges. 229 Man soll auch nicht zwei Tiere sich begatten lassen, die nicht von derselben Art sind; denn es ist zu befürchten, dass diese Entehrung der Art ein schlechtes Beispiel für die Menschen werden könnte. Gewöhnlich nimmt ja Grosses von Unscheinbarem und Kleinem seinen Ursprung. 230 Es

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 233. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt1GermanClementz.pdf/232&oldid=- (Version vom 4.8.2020)