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(16.) 220 Wenn irgendwo ein Totschlag verübt worden ist, man den Thäter aber nicht ermitteln kann, und auch keiner im Verdacht steht, den Totschlag aus Hass begangen zu haben, so soll der Thäter mit allem Fleiss gesucht und auf die Anzeige desselben eine Belohnung gesetzt werden. Macht aber niemand eine Anzeige, so sollen die Vorsteher der der Mordstelle zunächst gelegenen Städte nebst den Ältesten zusammenkommen und die Entfernung von dem Orte, wo der Erschlagene liegt, bis an die einzelnen Städte messen. 221 Die Vorsteher der zunächst gelegenen Stadt sollen dann eine junge Kuh kaufen, sie in ein Thal und an einen weder gepflügten noch gesäeten Ort bringen und sie schlachten. 222 Alsdann sollen die Priester, Leviten und Ältesten der Stadt Wasser nehmen, ihre Hände über dem Kopf der Kuh waschen und verkünden, dass ihre Hände rein von dem Morde seien, und dass sie ihn weder selbst verübt hätten noch jemand dazu behilflich gewesen seien. Auch sollen sie Gott anflehen, dass er ihnen gnädig sein und künftig keine so schreckliche That in ihrem Lande mehr geschehen lassen wolle.

(17.) 223 Die beste Herrschaft und Regierungsweise ist die, welche die Edelsten des Volkes ausüben. Ihr sollt also keine andere Staatsverfassung begehren, sondern mit derjenigen zufrieden sein, in der ihr nur die Gesetze über euch habt und nach Vorschrift derselben all euer Thun einrichtet. Als alleiniger Herrscher soll euch Gott genügen. Sollte euch aber das Verlangen nach einem Könige ankommen, so soll derselbe mit euch stammverwandt sein und sich stets die Gerechtigkeit und alle anderen Tugenden angelegen sein lassen. 224 Er soll den Gesetzen und Gott den Vorrang in der Weisheit einräumen und nichts ohne des Hohepriesters und der Ältesten Rat unternehmen. Er soll auch nicht viele Weiber haben, noch sich an Geldreichtum und grossem Pferdebesitz ergötzen‚ wodurch er leicht die Gesetze als überflüssig zu betrachten und zu verachten verleitet werden könnte. Wenn er aber etwas derartiges beabsichtigt,

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 232. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt1GermanClementz.pdf/231&oldid=- (Version vom 4.8.2020)