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Völker glauben; auch ist die Beraubung fremder Heiligtümer und die Wegnahme von Weihgeschenken irgend eines Götzenbildes verboten.

(11.) 208 Niemand von euch soll ein aus Wolle und Leinen gewebtes Kleid tragen, denn das ist den Priestern allein vorbehalten.

(12.) 209 Wenn das Volk zu dem alle sieben Jahre stattfindenden Opfer am Feste der Lauben in der heiligen Stadt versammelt ist, soll der Hohepriester von einer hohen Tribüne aus, wo er deutlich gehört werden kann, dem ganzen Volke die Gesetze vorlesen, und weder Weiber noch Kinder noch selbst Sklaven sollen davon ausgeschlossen werden. 210 Es ziemt sich nämlich, dass die Gesetze in aller Herz und Gedächtnis fest eingeprägt seien. Denn dann werden die Menschen nicht sündigen, wenn sie keine Unkenntnis des Gesetzes vorschützen können, und auch werden die Gesetze nachhaltigeren Eindruck auf die Sünder machen, da sie ihnen ihre Strafen verkündigen, 211 zumal durch wiederholtes Anhören der Vorschriften diese sich so fest einprägen, dass sie immer ihnen gegenwärtig sind und sie vor Übertretung und dem daraus ihnen erwachsenden Schaden warnen. Die hauptsächlichen Gesetze aber sollen auch die Knaben lernen, denn das ist der schönste Lehrgegenstand und die Grundlage ihres Lebensglückes.

(13.) 212 Zweimal am Tage, beim Morgengrauen und beim Schlafengehen, sollen alle dankbaren Herzens der Wohlthaten gedenken, die Gott den aus der Knechtschaft der Aegyptier Befreiten erwiesen hat. Denn natürliche Überlegung fordert von uns, dass wir Gott für vergangene Wohlthaten danken und ihn zu zukünftigen geneigt machen. 213 An seine Thür soll man die vornehmsten Wohlthaten Gottes schreiben, und an seinen Armen soll jeder offenkundig zeigen, was Gottes Macht und Güte verkündet: an Stirn und Armen soll jeder sie eingeschrieben tragen, damit allerwärts Gottes Fürsorge für die Menschen zu Tage trete.

(14.) 214 In jeder Stadt sollen sieben an Tugend und Eifer

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 230. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt1GermanClementz.pdf/229&oldid=- (Version vom 4.8.2020)