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ohne weiteres wieder dem früheren Besitzer. Dasselbe Recht galt hinsichtlich der in Dörfern gelegenen Häuser, während bezüglich der in Städten verkauften Häuser anders bestimmt wurde. Denn wenn innerhalb Jahresfrist der Kaufpreis dem Ankäufer wiedergegeben wurde, musste dieser das Haus wieder abtreten; war dagegen ein volles Jahr verstrichen, so behielt der Käufer das Recht des Besitzes. 286 Diese Gesetze empfing Moyses von Gott zu der Zeit, da das Volk am Berge Sinai lagerte, und er übergab sie den Hebräern schriftlich aufgezeichnet.

(4.) 287 Da nun Moyses alles auf die Gesetzgebung Bezügliche wohlgeordnet glaubte, richtete er sein Augenmerk auf das Heer, weil er schon damals daran dachte, das Kriegswesen zu ordnen. Er befahl daher allen Stammeshäuptern mit Ausnahme des Stammes Levis (die Leviten sollten als zum Dienste Gottes Geweihte von allen anderen Lasten frei sein), eine genaue Zählung aller vorzunehmen, die im kriegstüchtigen Alter standen. 288 Bei dieser Heereszählung ergaben sich sechshundertdreitausendsechshundertundfünfzig streitbare Männer, welche ein Alter von zwanzig bis fünfzig Jahren aufwiesen. An Stelle des Levis nahm Moyses unter die Zahl der Oberhäupter den Manasses, den Sohn Josephs, und an Josephs Stelle den Ephraïm auf. Denn Jakob hatte, wie ich oben erwähnte, von Joseph verlangt, dass er seine Söhne als Jakobs Söhne betrachten solle.

(5.) 289 Beim Errichten des Lagers setzten die Hebräer nun die Hütte in die Mitte, sodass auf jeder Seite die Zelte dreier Stämme zu stehen kamen, zwischen denen Wege sich hinzogen. Auch ein Markt wurde eingerichtet, und die Waren geordnet. Hier hatten auch alle Arten von Handwerkern ihre Werkstätten, sodass das Lager den Eindruck einer hin- und herwandernden Stadt machte. 290 Die der Hütte zunächst gelegenen Zelte bewohnten die Priester; diesen zunächst wohnten die Leviten, die im ganzen und unter Einrechnung aller Knaben, die wenigstens dreissig Tage alt waren, dreiundzwanzigtausendachthundertachtzig zählten. So lange nun

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 184. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt1GermanClementz.pdf/183&oldid=- (Version vom 4.8.2020)