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Zwölftes Kapitel.
Verschiedene andere Gesetze.

(1.) 274 Den Ehebruch verbot Moyses überhaupt, da er es für wichtig hielt, dass die Männer die richtige Ansicht von der Ehe hätten, und da er glaubte, dass von der rechtmässigen Erzeugung der Kinder das Wohl der Familie wie auch des ganzen Staates abhänge. Auch verbot das Gesetz es als grösste Schändlichkeit, dass man mit seiner Mutter, mit seiner Stiefmutter, seiner Tante, seinen Schwestern oder seiner Söhne Frauen sich fleischlich verginge; 275 denn Moyses hielt das für einen verabscheuungswürdigen Frevel. Ferner verbot er, mit einem Weibe zu verkehren, das seine monatliche Reinigung habe, oder gar sich mit Tieren abzugeben, oder in verkehrter fleischlicher Lust mit Angehörigen seines eigenen Geschlechts zu sündigen. Auf die Übertretung dieser Vorschriften setzte er die Todesstrafe.

(2.) 276 Den Priestern machte Moyses doppelte Reinheit zur Pflicht. Denn ausser der Befolgung der vorstehenden Bestimmungen gab er ihnen auch auf, keine Weiber zu heiraten, die sich früher preisgegeben hatten. Ferner durften sie keine Sklavin oder Kriegsgefangene ehelichen, oder solche Weiber, die von der Führung einer Schenke oder eines öffentlichen Gasthauses gelebt hatten, oder die von ihren früheren Ehemännern um irgend einer Ursache willen verstossen worden waren. 277 Der Hohepriester aber durfte auch keine Witwe zur Ehe nehmen, was den anderen Priestern gestattet war, vielmehr nur eine Jungfrau, die er bei sich zu behalten verpflichtet war. Ferner durfte der Hohepriester sich keiner Leiche nähern, wogegen es den übrigen Priestern erlaubt war, ihren verstorbenen Brüdern, Eltern und Kindern zu nahen. 278 Die Priester mussten auch körperlich rein und frei von jedem Gebrechen sein. Litt aber ein Priester an einem körperlichen Fehler, so erhielt er zwar von den Opfern seinen Anteil wie die übrigen, aber dem Altar zu nahen oder das Heiligtum zu

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 182. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt1GermanClementz.pdf/181&oldid=- (Version vom 4.8.2020)