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verwende, und zwar zu einem Lamm ein Assaron, zu einem Widder zwei und zu einem Stier drei Assaron. Dieses wird mit Öl gemischt und so auf dem Altar dargebracht. 234 Denn auch Öl wird geopfert, und zwar zu einem Ochsen ein halbes Hin, zu einem Widder ein Drittel und zu einem Lamm ein Viertel dieses Masses. Hin ist ein altes hebraeisches Mass, welches gleich ist zwei attischen Choë. In demselben Masse wie das Öl wird auch Wein verwendet, den man um den Altar herum ausgiesst. 235 Wer aber kein Opfertier darbringt, sondern seinem Gelübde gemäss Weizenmehl, legt eine Handvoll der Erstlinge desselben auf den Altar; das übrige behalten die Priester zu ihrem Genuss, indem sie es entweder in Öl kochen oder Brot daraus backen. Was aber der Priester selbst auf den Altar bringt, muss alles verbrannt werden. 236 Das Gesetz verbietet auch, ein Junges zugleich mit seiner Mutter an demselben Tage zu opfern, und ferner überhaupt die Opferung von Tieren, die noch keine acht Tage alt sind. Es wurden auch noch andere Opfer dargebracht für die Vertreibung einer Krankheit oder aus anderen Gründen, bei denen Opfergüsse und Opfertiere verwendet wurden. Erhielten von diesen Opfern die Priester einen Teil, so durften sie hiervon nichts für den folgenden Tag übrig lassen.

Zehntes Kapitel.
Fortsetzung der Vorschriften über die Opfer. Von den Bestimmungen über die Festtage.

(1.) 237 Das Gesetz gebietet ferner, aus öffentlichen Mitteln täglich morgens und abends ein einjähriges Lamm zu opfern; am siebenten Tage aber, der Sabbat genannt wird, schlachtet man in gleicher Weise zwei Lämmer. 238 Zur Feier des Neumondes schlachtet man ausser den täglichen Opfern noch zwei Ochsen nebst sieben einjährigen Lämmern und einem Widder, sowie einen

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 175. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt1GermanClementz.pdf/174&oldid=- (Version vom 4.8.2020)