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Charakter, wie denn auch vom Erzbischofe eine besondere Fürstenstimme für dieselbe geführt wurde.

Für den nicht zu bezweifelnden Fürstenstand des Abtes von Epternach wüsste ich von äussern Kennzeichen nur seine Stellung vor Werden im J. 1204 anzuführen.[1] Als Reichsabtei wird das Stift 870 genannt; 973 and 980 wird es als Reichsabtei wiederhergestellt und 992 erhält es das Recht zu münzen sicut in aliis locis regiae potestati subditis.[2] Im J. 1192 vertauschte K. Heinrich die Abtei dem Erzbischofe von Trier gegen die Burg Nassau; der Widerstand der Abtei vereitelte aber die Ausführung und der Kaiser erkannte ausdrücklich an, dass der Abt von ihm zu investiren sei und die Abtei nie vom Reiche veräussert werden solle.[3] Es sind denn auch in einer Chronik des Klosters die Regalienverleihungen von 1231 bis 1324 und wieder 1362 bis 1414 zahlreich verzeichnet[4], so dass die oben erwähnte Verpfändung der Regalien an Trier im J. 1332 wenigstens keinen dauernden Erfolg gehabt haben kann. Noch 1442 und 1524 finden sich Reichsbelehnungen; dann verlor die Abtei ihre Unmittelbarkeit und wurde von Spanien eximirt.[5]

Der Besitz der Reichsabtei S. Maximin war lange Zeit Wunsch der Trierer Erzbischöfe. Schon 953 nahm K. Otto sie gegen die Ansprüche des Erzbischofs in Schutz und erklärte, dass sie sub nostra perpetualiter et omnium succedentium regum defensione et potestate verbleiben solle; in Urkunden von 962 und 1044, in welchen die Abtei zum Dienste der Kaiserin bestimmt und der Abt zu deren Kaplan ernannt wird, wird wiederholt zugesichert, dass sie nie vom Reiche veräussert werden solle.[6] In den J. 1129 und 1131 finden wir denn auch den Abt als Zeugen den Fürstäbten von Prüm, Werden und Stablo vorgestellt.[7] Die Erzbischöfe machten aber fortwährend geltend, dass die Abtei dem Erzstifte entfremdet sei, wobei sie sich auf die unzweifelhaft unechten Urkunden K. Dagoberts, Pipins und Karls des Grossen stützten, wodurch die Abtei als auf dem Boden der Trierer Kirche gegründet dieser bestätigt wird[8]; lange ohne Erfolg, bis 1139 K. Konrad sich dazu verstand, dem Erzbischofe die Abtei zurückzustellen: omni jure proprietatis habendem, possidendam, ordinandam ea integritate vel usu, quo nos vel antecessores nostri eandem abbatiam hactenus habere videbamur; der Papst bestätigte das. Daraus ergab sich eine heftige Fehde mit dem Schutzvogte der Abtei, dem Grafen von Namur, welche erst 1147 durch den König geschlichtet wurde; die Abtei blieb dem Erzbischofe und wurde ihm 1157 vom Kaiser nochmals durch feierliche Urkunde bestätigt, in welcher sehr bezeichnend der Abt von S. Maximin selbst als letzter der geistlichen Zeugen hinter einer Reihe mittelbarer

  1. Günther 2, 94.
  2. Beyer 1, 292. 309. 320.
  3. Martene coll. 4, 454. 466. 467.
  4. Martene coll. 4, 511 ff. Reg. Ad. n. 350.
  5. Reg. Fr. IV n. 826. Moser 37, 201.
  6. Beyer 1, 256. 268. 279. 374.
  7. Lacombl. 1, n. 304. Miraeus 1, 27.
  8. Beyer 1, 4. 15. 28. 31.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 364. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_382.jpg&oldid=- (Version vom 9.9.2019)