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[1] und nennt die Abtei: locus, qui specialiter de iure regni est.[2] Der Abt wird denn auch 1230 und 1234 von K. Friedrich, 1330 von K. Ludwig und noch 1348 von dessen Sohn Ludwig Fürst genannt.[3] Die Doppelstellung K. Ludwigs scheint aber hier, wie bei Benediktbeuern, zum Verlust der Unmittelbarkeit wesentlich beigetragen zu haben, wenn auch die Vogtei, welche 1235 vom Herzoge von Meran an das Reich kam[4], nicht erst durch ihn an Baiern gekommen sein sollte. Schon in einem Privileg, welches K. Ludwig 1330 unsern prelaten und ihren Gotteshäusern zu Tegernsee, Beuern, Ebersberg, Seon und andern in seinem Vitzthumamt zu Oberbaiern ertheilt, werden die Reichsabteien mit den andern auf eine Stufe gestellt[5]; später nennen die Herzoge von Baiern die Aebte immer unsern lieben Demüthigen oder Getreuen und bestätigen ihnen die Privilegien, welche sie von der frühern Herrschaft in Baiern erhalten haben.[6] Beim Kaiser heisst der Abt noch vereinzelt 1448 Fürst; in kaiserlichen Privilegien von 1430 und 1494 findet sich aber keinerlei Andeutung seines Fürstenstandes.[7] Er fehlt denn auch schon in den ältesten Matrikeln und scheint später niemals Reichsunmittelbarkeit beansprucht zu haben. Dasselbe Geschick scheint die Abtei Ebersberg getheilt zu haben, welche 1040 der Gründer in nostram (regis) potestatem libertandi causa transfudit.[8] K. Heinrich bestätigte ihr 1193 ihre Freiheit als königliche Abtei und die Investitur mit dem Szepter[9] wörtlich gleichlautend mit der Urkunde K. Friedrichs für Tegernsee vom J. 1163, welche er an demselben Tage bestätigte[10] und welche als Muster gedient haben muss. Eine Regalienverleihung findet sich vom J. 1277[11]; den Fürstentitel aber wüsste ich für den Abt nicht nachzuweisen. Die Reichsabtei Mosburg wurde 895 an Freising verschenkt[12]; wie diese wird auch Altomünster 817 unter den Reichsabteien erwähnt; doch deutet in den Urkunden des Klosters[13] nichts darauf, dass die Aebtissin noch später unmittelbar gewesen sei. Die Benediktinerabtei Rot wurde später als reichsunmittelbar in Anspruch genommen[14]; sie war aber nie Reichsabtei, sondern wurde schon bei ihrer Gründung 1073 der römischen Kirche übergeben.[15]

Von den Abteien des Brixner Sprengels gehörte keine dem Reiche und es wurde auch später von keiner Reichsunmittelbarkeit in Anspruch genommen.

Von den Reichsabteien des Salzburger Sprengels behauptete keine ihre Unmittelbarkeit. Das Mannskloster Chiemsee oder Herrenchiemsee, wurde 788 an Metz geschenkt, 890 von diesem ertauscht, dem Erzbischofe von Salzburg gegeben und ihm 969 bestätigt.[16] Frauenchiemsee kam 1062 an Salzburg[17]; 1077 wurde ihm dann

  1. M. B. 6, 754. 177.
  2. Pez c. d. 1, 366.
  3. Huillard 3, 186. 4, 516. M. B. 6, 243. 253.
  4. M. B. 6, 210.
  5. M. B. 6, 248.
  6. M. B. 6, 259. 260. 264 u.s.w.
  7. M. B 6, 277. 303. 320.
  8. M. B. 29, 56.
  9. M. B. 31, 445.
  10. M. B. 6, 195.
  11. Reg. Rud. 422.
  12. Reg. Kar. n. 1117.
  13. M. B. 10, 331.
  14. Moser 37, 224.
  15. Hund 3, 266.
  16. Reg. Kar. n. 132. 1081. imp. 362.
  17. M. B. 29, 162.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 344. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_372.jpg&oldid=- (Version vom 9.9.2019)