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einem Reichsanschlag vorkommt[1], später aber unter badischer Hoheit stand. Es war allerdings alte Reichsabtei, wurde aber 1014 an das Bisthum Strassburg, 1032 an das Bisthum Speier geschenkt und letzterm mehrfach bestätigt.[2]

234 Im Sprengel von Speier wurde die Reichsabtei Weissenburg 968 der Kirche von Magdeburg geschenkt und derselben 975 bestätigt[3], obwohl ihr 973 der Kaiser die Freiheit von Fulda, Reichenau und Prüm zugesichert hatte[4]; ein Widerspruch, wie wir ihm auch sonst begegnen und welcher sich daraus erklärt, dass die Reichskanzlei häufig ohne weitere Prüfung die ihr von dieser oder jener Partei vorgelegten Privilegienbriefe wiederholt zu haben scheint. In den ersten Jahren K. Ottos III. riss der Herzog von Schwaben die Abtei gewaltsam an sich[5] und in einem auf seine Verwendung derselben 993 gegebenen Gunstbriefe geschieht ihrer Reichsfreiheit keine Erwähnung.[6] Doch dürfte sie diese bald wieder erlangt haben und 1187 wurde ihr dieselbe als einer Kirche, welche divorum imperatorum et regum studio ditata et dotata sei, ausdrücklich bestätigt.[7] Damit stimmt denn, dass der Abt Reichsfürst war[8] und zwar nicht erst, wie später angenommen wurde, durch Erhebung K. Karls IV.[9], da er schon im dreizehnten Jahrhunderte mehrfach als Fürst bezeichnet wird. Auch nachdem die Abtei 1526 in eine Probstei verwandelt, dann dem Bisthume Speier inkorporirt war, wurde eine besondere fürstliche Stimme für sie fortgeführt. Klingen, 817 als Reichsabtei genannt, dürfte seine Unmittelbarkeit früh verloren haben; Limburg, die Stiftung K. Konrads II., und S. Lambert an der Hardt wurden 1065 dem Bisthume Speier geschenkt.[10]

Zu den Reichsprälaten gehörte später der Probst der frühern Abtei Odenheim, seit 1525 nach Bruchsal verlegt; die Abtei gehörte aber nie dem Reiche, sondern war bei ihrer Stiftung 1122 der römischen Kirche übergeben.[11] Herrenalb und Maulbronn, schon in den Matrikeln von 1422 und 1431 genannt, waren Cisterzienserabteien.

Von den Aebten des Wormser Sprengels gehörte keiner zu den Reichsfürsten, noch zu den Reichsprälaten.

235 Im fränkischen Theile des Mainzer Sprengels sind Reichsfürsten die Aebte von Hersfeld[12] und Lorsch.[13] Beide Abteien werden schon 817 unter denen des Reichs aufgeführt. Lorsch, dem Bischofe von Augsburg

  1. Moser 37, 256.
  2. Reg. imp. n. 1102. 1380. 1585. 1711. 1973.
  3. Reg. imp. n. 353. 484.
  4. M. B. 31, 219.
  5. Trad. Wizenburg. 303.
  6. M. B. 31, 254.
  7. M. B. 31, 428.
  8. Fürst: 1221: Or. Guelf. 3, 680. 1273. 1442: Lünig 14, 471. 7c, 304. 1275. 1303: Trad. Wizenburg. 330. 323. 1282: Reiffenberg 1, 390. 1309: Quix 1, 178. Regalien: Reg. Lud. n. 2033. Rup. 633. Fr. IV. 796. Stellung: vgl. § 120 n. 6.
  9. Moser 34, 394.
  10. Reg. imp. n. 1802. 1803.
  11. Wirtemb. UB. 1, 350. Vgl. Moser 36, 495.
  12. Fürst: 1226–66: M. G. 4, 257. Huillard 5, 1187. Wenk 2, 506. Regalien: Reg. Konr. n. 15.
  13. Fürst: 1226-47: M. G. 4, 257. Huillard 4, 327. 566. Lünig 16, 36.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 340. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_368.jpg&oldid=- (Version vom 9.9.2019)