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Was hier die später nicht mehr geführten Stimmen betrifft, so hat Oesterreich sich mehrfach das Recht vorbehalten, für seine deutschen Erblande mehrere Stimmen zu führen, dasselbe aber wohl nicht ausgeübt einmal, weil es anfangs überhaupt gegen das Fortführen der Stimmen erloschener Linien protestirte, weiter auch wohl, weil man hier Werth darauf legte, dass dem Reiche gegenüber nur einer der Erzherzoge als eigentlicher Vertreter des Hauses zu betrachten sei.[1] Die Stimme von Jülich ruhte seit dem Aussterben des Hauses wegen der Erbfolgestreitigkeiten. Baden-Sausenberg wurde schon 1591 mit Hochberg vereint; die hessischen Linien von Rheinfels und Marburg starben 1583 und 1604 aus; da der ganze Grundsatz anfangs bestritten war, so ist es erklärlich, wenn nicht in allen Fällen vom Fortführen der Stimme Gebrauch gemacht wurde; später wurden wirklich Ansprüche auf jene Stimmen erhoben. Von den 1582 noch fehlenden Stimmen ruhte die Kurstimme von Böhmen bis 1708, wo zugleich das 1692 erhobene Hannover

  1. Vgl. § 196 n. 7.
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Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 267. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_295.jpg&oldid=- (Version vom 9.9.2019)