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abgegebene Stimme auch nach dem Abgange eines besonderen Trägers von dem Fürsten, welcher ihn beerbte, fortgeführt wurde, so dass nun ein Fürst eine Mehrzahl von Stimmen führen konnte. Umgekehrt wurde für ein Fürstenthum, welches 1582 nur durch einen Fürsten vertreten war, später auch dann nur eine Stimme geführt, wenn es durch mehrere Fürsten vertreten war; so wurde für Anhalt, wo es seit 1586 wieder fünf Fürsten gab, für Henneberg trotz der Mehrzahl der Besitzer nur eine Stimme geführt. Der Abweichungen von diesen Grundsätzen finden sich nur wenige, wie eine Uebersicht der weltlichen Kurfürsten und Fürsten und ihrer Stimmen, wobei wir die auf säkularisirten geistlichen Fürstenthümern beruhenden weltlichen Stimmen zunächst nicht beachten, für 1582 und für 1792, als der Zeit vor dem Beginne der die Reichsverfassung erschütternden Umwälzungen, ergibt:

1582: 1792:
Fürsten und Stimmen: Stimmen: Fürsten:
Kurfürstliches Kollegium:
Böhmen. 1 Oesterreich. 1
1 Kurpfalz. 2 Kurpfalz. 2
2 Kursachsen. 3 Kursachsen. 3
3 Kurbrandenburg. 4 Preussen. 4
Hannover. 5 Hannover. 5
Reichsfürstenrath:
4 Oesterreich. 6 Oesterreich.
5 Oesterreich-Tirol.
6 Oesterreich-Steier.
7 Burgund. 7 Oesterreich.
8 Baiern. 8 Kurpfalz.
9 Pfalz-Lautern. 9 Kurpfalz.
10 Pfalz-Simmern. 10 Kurpfalz.
11 Pfalz-Neuburg. 11 Kurpfalz.
12 Pfalz-Zweibrücken. 12 Zweibrücken. 6
13 Pfalz-Veldenz. 13 Kurpfalz.
14 Sachsen-Weimar. 14 Weimar. 7
15 Sachsen-Eisenach. 15 Weimar.
16 Sachsen-Koburg. 16 Koburg.
Meiningen.
8
9
Sachsen-Gotha. 17 Gotha. 10
17 Sachsen-Altenburg. 18 Gotha.
18 Brandenburg-Ansbach. 19 Preußen.
Brandenb.-Baireuth. 20 Preußen.
19 Braunschweig-Zelle. 21 Hannover.
20 Braunschweig-Kalenberg. 22 Hannover.
21 Braunschweig-Grubenhagen. 23 Hannover.
22 Braunschweig-Wolfenbüttel. 24 Wolfenbüttel. 11
23 Pommern-Wolgast (Vorpommern). 25 Schweden. 12
24 Pommern-Stettin (Hinterpommern). 26 Preussen.
[295]
25 Mecklenburg-Schwerin. 27 Schwerin. 13
26 Mecklenburg-Güstrow. 28 Schwerin.
27 Wirtemberg. 29 Wirtemberg. 14
28 Hessen-Kassel. 30 Kassel. 15
29 Hessen-Darmstadt. 31 Darmstadt. 16
30 Hessen-Rheinfels.
31 Hessen-Marburg.
32 Baden-Baden. 32 Baden. 17
33 Baden-Durlach. 33 Baden.
34 Baden-Hochberg. 34 Baden.
35 Baden-Sausenberg.
36 Holstein-Glückstadt. 35 Dänemark. 18
37 Holstein-Gottorp (Oldenburg). 36 Oldenburg. 19
38 Sachsen-Lauenburg. 37 Hannover.
39 Savoien. 38 Sardinien. 20
40 Leuchtenberg. 39 Kurpfalz.
41 Anhalt. 40 Bernburg.
0Köthen.
0Dessau.
0Zerbst
21
22
23
24
42 Henneberg. 41 Kursachsen.
0Koburg.
0Gotha.
0Hildburghausen.
0Meiningen.
0Weimar.



25

43 Lothringen (Nomeny). 42 Oesterreich.
44 Mömpelgard. 43 Wirtemberg.
45 Aremberg. 44 Aremberg. 26
46 Jülich.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 294. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_294.jpg&oldid=- (Version vom 9.9.2019)