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betrachtet, sondern ihnen nur der Vorrang vor den Magnaten und fürstliches Prädikat zugestanden, so scheint die Stellung der, allerdings nur selten in den Kaiserurkunden vorkommenden Fürstensöhne eine entsprechende gewesen zu sein.[1] K. Wilhelm schreibt 1252: illustri Alberto, iuniori duci de Brunswic, ohne ihm aber den Fürstentitel zu geben.[2] Später scheint das nicht mehr beachtet zu sein; in Urkunde K. Rudolfs vom J. 1290 wenigstens heisst es ausdrücklich: illustres R. dux Austrie et R. illustris ducis Bauwarie filius principes' nostri karissimi.[3] Es fand freilich ein Unterschied von Königssöhnen, welche nicht etwa römische Könige waren, insofern statt, als die Fürstensöhne schon häufig bei Lebzeiten des Vaters mit dessen Fürstenthume mitbelehnt waren, wie in dem gegebenen Falle in Baiern schon seit 1281 der Fall war[4]; und dann dürfte kein Grund gewesen sein, sie anders zu behandeln, als gesammtbelehnte Brüder, falls sich ergeben sollte, dass diese als Reichsfürsten galten.

189 Wir besprachen bereits mehrfach die Stellung der Mitglieder von Nebenlinien fürstlicher Häuser, welche aber den Titel des Fürstenthums nicht führten; es schien sich zu ergeben, dass sie als Fürstengenossen zwar vor andern Magnaten ausgezeichnet wurden, aber nicht als Reichsfürsten galten.[5] Die Scheidung der Linien erfolgte in jenen Fällen schon vor der Ausbildung des neuern Fürstenstandes oder in der ersten Zeit desselben; die letzte, die Scheidung von Meran und Istrien, im J. 1204.

Im dreizehnten Jahrhunderte gestaltete sich dieses Verhältniss in den einzelnen Fürstenhäusern sehr verschieden. In einigen bleibt immer ein ungetheiltes Fürstenthum mit einem Fürsten, die jüngern Söhne nennen sich nicht nach demselben und treten in die Reihe der Edelherren zurück; nie oder höchst selten am kaiserlichen Hofe erscheinend, wissen wir für sie nicht einmal die den Fürstengenossen sonst zustehenden Auszeichnungen nachzuweisen. So insbesondere in Brabant. Die Brüder Herzog Heinrichs I., Gottfrid und Wilhelm, erscheinen gewöhnlich nur als fratres ducis[6], letzterer auch 1201 als frater meus dominus de Perweys et de Rusebruc[7]; sein Sohn Gottfrid 1230 als dominus de Perves ducis Lotharingiae fratris filius.[8] Der jüngere Sohn Herzog Heinrichs erklärt 1236 als Godefridus de Lovanio frater domini H. d. gr. ducis Lotharingiae et Brabantiae – quod talem compositionem feci cum predicto fratre meo super bonis post mortem carissimi patris mei – scilicet quod idem dux frater meus dedit mihi mille libras Lovanienses annuatim in hommagium, sexcentas in denariis et quadringentae libras in bonis et ita abrenuntiavi reliqua haereditate a patre et matre devoluta[9]; es handelt

  1. Vgl. § 112. 127. 128.
  2. Or. Guelf. 4, 237.
  3. M. G. 4, 454.
  4. Oefele 2, 104.
  5. Vgl. § 113. 128. 144. 157.
  6. 1202–19: Miraeus 2, 845. 985. 1, 758.
  7. Miraeus 1, 727.
  8. Butkens 1, 226.
  9. Butkens 1, 212.
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Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 240. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_268.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)