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187 Danach war der Zuwachs am stärksten im vierzehnten Jahrhunderte, etwas geringer im fünfzehnten; aus dem sechszehnten haben wir nur noch die Fälle aufgezählt, welche zu einem Sitze im Reichsfürstenrathe führten, was nur noch selten vorkam. Häufiger war das in früher angegebener Weise erst wieder seit dem siebzehnten Jahrhunderte bei den sogenannten neuen Fürsten der Fall; diese sind alle ausdrücklich erhoben; wurde die Erhebung zuweilen, wie bei Hohenzollern, unter den Gesichtspunkt einer Erneuerung des in Vergessenheit gerathenen Fürstenstandes gebracht, so erwies sich derselbe als historisch unhaltbar.

Beachteten wir bisher zunächst die Fürstenthümer, so lassen sich entsprechend auch die Fürstenhäuser in ältere, jüngere und neue scheiden. Liess es sich bei den älteren Fürstenthümern nicht wohl durchführen, dieselben mit Zurückbeziehung der Anschauungen des dreizehnten Jahrhunderts nach ihrem Alter zu ordnen, wobei nur für einzelne die Erhebung zum Herzogthume einen festeren Anhaltspunkt gewähren würde, so lässt sich das für die älteren Fürstenhäuser in der Weise versuchen, dass wir für das Alter des Hauses das Jahr zu Grunde legen, in welchem zuerst ein Mitglied desselben eines der älteren Fürstenthümer erhielt oder zuerst die Stellung einnahm, welche später für den Reichsfürstenstand des Hauses entscheidend geworden sein dürfte. Scheint es dabei angemessen, von den Fällen eines Erwerbes oder Verlustes auf kürzere Zeit abzusehen, so ist damit zugleich zugegeben, dass von einer unbedingten Richtigkeit der aufgestellten Reihefolge in so weit nicht die Rede sein könne, als sich hie und da statt der von uns gewählten Zeitpunkte andere geltend machen liessen, nach welchen die Reihe sich anders ordnen würde; haben wir das wettinische Haus an die Spitze der deutschen Häuser gestellt, so liesse sich auch wieder betonen, dass erst Konrad der Grosse aus der jüngern Linie des Hauses durch den seit 1135 unbestrittenen Erwerb von Meissen und Lausitz die spätere Stellung des Geschlechts begründete. Zudem ist zu beachten, dass es sich hier nur um eine Zurückbeziehung späterer Anschauungen handelt; nach dem, was sich bei unseren Untersuchungen über den älteren Fürstenstand ergab, würden wir allerdings in der Erhebung eines Edelherren von Büren zum Herzoge von Schwaben zugleich eine Erhebung in den Fürstenstand zu sehen haben, nicht aber in der Erhebung der Babenberger oder Wittelsbacher zu Herzogen von Baiern, da sie schon als Markgrafen und Pfalzgrafen ebenso, wie alle Grafen, dem ältern Fürstenstande angehörten. Verbinden wir mit der Reihefolge zugleich eine Uebersicht der Fürstenthümer, welche die einzelnen Häuser besassen, so legen wir dabei vorzüglich nur auf die älteren Fürstenthümer Gewicht, wobei wir den jetzigen Besitz ebenso, wie die noch blühenden Geschlechter, auch äusserlich hervorheben. Die Angaben der Zeit des Aussterbens betreffen mehrfach nicht das ganze Geschlecht, sondern nur die betreffende fürstliche Linie desselben. Es ergäbe sich demnach die Reihefolge:

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Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 236. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_264.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)