Seite:Ficker Vom Reichsfürstenstande 239.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

noch mit edel[1] wechselt, und noch 1373 in einer Urkunde, wo die Edeln von den als Hochgebornen bezeichneten Fürsten geschieden sind, der Burggraf zu den erstern zählt[2]; man betrachtete demnach die Ertheilung des höhern Prädikats als eine unwesentliche Höflichkeit, welche freilich dann unstatthaft wurde, wenn sie beim Zusammentreten von Grossen verschiedenen Standes den Burggrafen zu den Fürsten gestellt und von seinen Standesgenossen geschieden hätte. In ganz ähnlicher Weise geht nun auch die Titelsteigerang hochgeborner fürst allmählig von untergeordneten Kreisen aus; zuerst erscheint sie 1369 in mehreren Urkunden von Lehnsleuten für den Burggrafen[3], welche zum Theil wörtlich übereinstimmend möglicherweise in der burggräflichen Kanzlei selbst entworfen sein könnten; regelmässig war es aber auch in den Urkunden der Unterthanen noch keineswegs der Fall; wir finden vereinzelte Beispiele 1372, weiter 1375; dann erst werden dieselben häufiger[4] doch sind bis 1380 die Fälle, wo der Burggraf von Untergebenen nur als Hochgeboren bezeichnet wird[5], kaum seltener, als die, wo er Fürst heisst; später ist das regelmässig der Fall. Auch Beispiele, dass er nur edler Herr heisst, finden sich noch 1379 und 1380.[6] Die Reichskanzlei hört nun seit 1378 auf ihn noch zuweilen nur als Edel zu bezeichnen; er heisst durchweg Hochgeboren.[7] Vereinzelt heisst er aber schon 1381 in einer Kaiserurkunde unser und des reiches fürste[8]; von 1385 ab wird ihm dann aber ausnahmslos auch in den Kaiserurkunden der Fürstentitel gegeben.[9] Dass eine ausdrückliche Erhebung dazu nicht den Anlass gegeben haben dürfte, dass die Reichskanzlei auch hier nur dem in untern Kreisen gegebenen Beispiele folgte, findet wohl darin seine Bestätigung, dass Fürsten und Städte noch mit Ertheilung des Titels zögerten. Nur als Edlen bezeichnet finde ich den Burggrafen zuletzt 1379 in würzburgischer Urkunde[10]; auch in fürstlichen und städtischen Urkunden heisst er nun regelmässig Hochgeboren[11]; wird aber der Fürstentitel vereinzelt, so 1383 von Hessen, 1389 von Würzburg und Stadt Nürnberg gegeben[12], so erklärt sich das aus besondern Beziehungen; erst im folgenden Jahrzehent scheint er auch hier die Regel zu werden.[13] Doch finden sich noch recht auffallende Beispiele einer Scheidung von den Fürsten; 1385 in Urkunde des Burggrafen von Magdeburg heissen nebeneinader der Pfalzgraf hochgeborner Fürst, der Burggraf nur Wohlgeboren[14]; noch 1396 nennt der Landvogt von Graisbach den Herzog von Baiern als durchlauchtigen hochgebornen Fürsten, daneben den Burggrafen nur als edeln wohlgebornen Herrn.[15] Im J. 1400 erscheint er aber auch schon in

  1. 1370–78: l. c. 4, 187. 188. 224. 229. 362. 422.
  2. l. c. 4, 248.
  3. l. c. 4, 171. 172. 174. 186.
  4. l. c. 4, 233. 338. 354. 361. 363. 372. 374. 400.
  5. l. c. 5, 7. 11. 19. 32. 40. 55. 57. 61. 75.
  6. l. c. 5, 12. 77.
  7. 1379 - 85: 5, 31. 104. 112. 144. 163.
  8. l. c. 5, 97.
  9. l. c. 5, 167. 171. 193. 195. 200 u.s.w.
  10. l. c. 5, 35.
  11. 1379-1393: l. c. 5, 49. 99. 118. 149. 163. 165. 183. 188. 191. 198. 303. 310.
  12. l. c. 5, 126. 226. 230. 231.
  13. 1395–97: l. c. 337. 373. 396.
  14. Pelzel Wencesl. 1, 69.
  15. M. Zoll. 5, 372.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 211. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_239.jpg&oldid=- (Version vom 9.9.2019)