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dass die Herzoge im ganzen dreizehnten Jahrhunderte durchweg nur das Prädikat Nobilis erhalten und nicht selten einzelnen Grafen nachgestellt werden.[1] Auch im vierzehnten Jahrhunderte blieb ihre Stellung ungeändert; finden wir sie vereinzelt unter den illustres oder principes[2], so heissen sie doch durchweg nur nobiles, werden sogar als solche ausdrücklich allen Grafen nachgestellt.[3] Wurde demnach seit 1695 von Württemberg ein besonderes fürstliches Votum wegen Teck verlangt und geltend gemacht, dass die Herzoge von Teck Reichsfürsten gewesen seien[4], so war wenigstens diese Begründung eine irrige.

Herzoge von Urslingen nannte sich ein Geschlecht, welches 141 früher nicht einmal den Grafentitel führte, später aber den Herzogstitel von Spoleto, welchen einige Glieder desselben in späterer staufischer Zeit führten, auf die schwäbische Stammburg übertrug. Werden wir die Herzoge von Spoleto selbst nicht als Reichsfürsten erweisen können, so ist das hier noch weniger zu erwarten; K. Ludwig nennt 1331 den edeln mann herzog Konrad von Urslingen[5]; sonst scheinen sie kaum in Kaiserurkunden vorzukommen; in andern Urkunden erscheinen sie in einer nicht einmal vor Edlen bevorzugten Stellung[6], und in der ältesten Reichsmatrikel vom J. 1422 werden sie wie der Herzog von Teck unter den Grafen aufgeführt.[7]

Von den Markgrafen kann der Fürstenstand deren von Brandenburg, 142 Meissen und Lausitz keinem Zweifel unterworfen sein.

Markgrafen von Landsberg nennen sich im Beginne unserer Periode zuweilen die Markgrafen von der Lausitz, wie auch der Name der Ostmark im Titel gleichbedeutend mit Lausitz gebraucht wird. Vereinzelt heisst auch 1201 der jüngere Sohn des Markgrafen Dedo von Lausitz, Dietrich, sonst nach Groitsch oder Sommerseburg genannt, Graf von Landsberg.[8] Nach der Theilung im meissnischen Hause finden wir nun aber eine von der Lausitz unterschiedene Mark Landsberg, nach welcher sich Heinrichs des Erlauchten Sohn Dietrich 1265 bis 1284, dann dessen 1291 gestorbener Sohn Friedrich Tutta Markgrafen von Landsberg nennen. Dass sie als solche zu den Reichsfürsten gehörten, glaube ich nicht bezweifeln zu dürfen. Wenigstens in einer Kaiserurkunde von 1281 wird Dietrich illustris und princeps noster dilectus genannt[9]; er selbst gebraucht im Eingange einer Urkunde vom J. 1278 die Formel: Cum ex principatus nostri officio u.s.w.[10]; seine Urkunden sind gefertigt vom Th. prothonotarius illustris principis domini Th. marchionis[11]; von andern Fürsten erhalten Vater und Sohn

  1. z. B. 1219-1293: Huillard 1, 682. 4, 586. Stälin 2, 389. 3, 697. Guden 1, 831. M.G. 4, 443. M. Zoll. 2, 135. Reg. Henr. r. n. 277. Rud. 918. Ad. 113.
  2. 1347. 48: Gercken verm. Abh. 3, 51. Pelzel 159.
  3. Besold 478.
  4. Vgl. Moser 35, 376. Stälin 3, 642.
  5. Oefele 1, 764. 765.
  6. z. B. 1330: Schmid Tübingen 161.
  7. Aschbach Sigism. 3, 425.
  8. M. B. 29, 505.
  9. Lünig ll, 201.
  10. Lepsius 310.
  11. Schöttgen et Kr. 2, 447. 448.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 191. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_219.jpg&oldid=- (Version vom 9.12.2016)