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abermals im J. 1182 ausdrücklich von seinen Vasallen und Dienstmannen als Nachfolger huldigen liess; noch 1184 übergab er ihm seine Besitzungen auf den Todesfall feierlich durch Scholle und Zweig.[1] Um sich sicher zu stellen begann dann Balduin 1183 auch mit dem Kaiser zu verhandeln und im folgenden Jahre wurde ihm vom Kaiser auf dem grossen Hoftage zu Mainz nach Rath der Fürsten urkundlich die Nachfolge in den Grafschaften Namur, Luxemburg und de la Roche zugesichert.[2] Balduins Feinde, der Erzbischof von Köln und der Herzog von Brabant, wussten dann aber bald nachher den Grafen von Namur dazu zu bestimmen, dass er seine verstossene Gemahlin wieder zu sich nahm, welche ihm eine Tochter, Ermesind, gebar. Als diese noch kaum ein Jahr alt war, wurde sie 1187 dem Grafen Heinrich von Champagne verlobt, und trotz der früheren Verträge demselben die Nachfolge zugesichert. Als Balduin sich an den Kaiser wandte, erklärte dieser, welchem bei der mehr und mehr hervortretenden oppositionellen Stellung Kölns an einer zuverlässigen Stütze im Westen sehr gelegen sein musste, dass er die Lehen niemandem leihen werde, als dem Grafen von Hennegau, und dass er, was das Allod betreffe, wenigstens nicht dulden werde, dass dasselbe an einen Unterthanen des Königs von Frankreich komme; er erfolgte auch ein Rechtsspruch der Reichsfürsten für Balduin und 1188 erhielt er nochmals vom Kaiser und vom römischen Könige Heinrich eine Verbriefung seines Nachfolgerechts.[3] Hatte das anfangs den Grafen von Namur bewogen, auch seinerseits Balduins Rechte wieder anzuerkennen, ihm sogar die Verwaltung der Grafschaft zu übertragen, so liess er sich doch bald wieder umstimmen und knüpfte neue Verbindungen mit dem Grafen von Champagne an; es kam zu offener Fehde zwischen Oheim und Neffen, welche letzterer mit entschiedenem Glücke führte und die Burgen des Oheims besetzte. Dem Grafen von Champagne und dessen Helfern gegenüber hatte er freilich einen stärkern Rückhalt nöthig; es wurden weitere Verhandlungen mit dem kaiserlichen Hofe angeknüpft.[4] Balduins Boten, unser Gewährsmann Giselbert und der Ritter Goswin von Tulin, kamen 1188 zum Kaiser und zum Könige nach Erfurt, als dort gerade auch der Bischof von Toul für den Grafen von Champagne thätig war und in seinem Namen bedeutende Geldanerbietungen bis zu 14000 Mark machte; trotzdem wurde er abgewiesen und mit den Boten Balduins nach Versprechung einer Zahlung von nur 1550 Mark dahin abgeschlossen: quod comes Hanoniensis ad dominum regem circa Renum accederet et omnia allodia et feoda avunculi sui, tam ea quae ipse comes Hanoniae tenebat, quam ea quae comes Namurcensis possidebat, in manum ipsius domini regis reportaret et ipse rex ei in feodo ligio daret; inde autem comes Hanoniensis marchio Namurcensis vocaretur et principum imperii

  1. Gisleb. 83. 115. Reiffenberg 1, 128.
  2. Gisleb. 118. 127.
  3. Gisleb. 160. 163. 165. 171.
  4. Gisleb. 188.
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Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 109. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_137.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)