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videlicet A. Bisuntinus archiepiscopus, B. Argentinensis episcopus u. s. w. – aliique complures Basilee convenissent.[1]

Aus den in Deutschland ausgestellten Kaiserurkunden, von welchen ich für das zehnte Jahrhundert nur wenige, für das elfte nur noch ein vereinzeltes Beispiel anzuführen wusste, scheint sich der Ausdruck ganz zu verlieren, bis er im dreizehnten Jahrhunderte in untergeordneter Bedeutung wieder auftaucht. Eine solche scheint auch schon bei dem vereinzelten Vorkommen in dem Schreiben K. Friedrichs über seine Wahl 1152: ipsi principes ac ceteri proceres cum totius populi favore[2], vorzuliegen.

Dagegen bleibt der Ausdruck in Italien in Gebrauch. So in Urkunde von 962 für Bergamo[3]; 967 und 1077 finden wir proceres Italiae, 1059 proceres Tusciae[4]; 1097 spricht der Gegenkönig Konrad von den palatinis proceribus[5]; wir begegnen dem Worte im römischen Krönungsformulare[6], aus welchem es in das der deutschen Königskrönung übernommen ist[7]; dann 1136, 1154 und 1158 auf den italischen Reichstagen zu Roncalia, jedesmal in möglichst umfassender Bedeutung[8]; 1160 zu Pavia entscheidet K. Friedrich: ex sententia omnium procerum sacri nostri palatii und erwähnt weiter nobilissimos proceres et principes nostros.[9] Nehmen hier ausnahmsweise die Proceres die Stelle vor den Principes ein, so dürfte aus den Worten einer 1133 zu Rom ausgestellten Urkunde: a principibus nostrae curiae, videlicet – archiepiscopis et – episcopis et abbatibus –; proceribus A. et H. marchionibus – comitibus et Alberto de Castello[10], eher auf eine untergeordnete Bedeutung zu schliessen sein; bestimmter noch ergibt sich eine solche, wenn der Kaiser 1163 zu Lodi das Kloster S. Peter bei Perugia ab omnium ducum, marchionum, comitum, procerum, consulum, gastaldionum exactione befreit.[11] Der kaiserliche Legat Reinald spricht 1163 von den principes ac proceres Tuscie[12], wo unter jenen die anwesenden Bischöfe zu verstehen sein dürften. Bedenken wir, dass auch Schriftsteller dieser Zeit, wie Otto von Freising, selbst die angesehensten weltlichen Grossen in Italien durchweg als Proceres oder Barones, nicht als Principes bezeichnen, das keiner von ihnen, wie wir sehen werden, zu den spätern Reichsfürsten gehörte, so dürfte immerhin zu schliessen sein, dass man absichtlich das Wort Proceres wählte, weil man den italienischen Herren den bereits zu festerer Bedeutung gelangten Titel Principes nicht zugestehen wollte. Auch finden wir den Ausdruck Princeps in der früher erörterten untergeordneten Bedeutung[13] in Italien nicht gebraucht; ausnahmsweise wird 1174 eine anscheinend

dem Hause der Camino angehörende principissa Conradina erwähnt.[14]

  1. Herrgott 2, 155.
  2. M. G. 4, 90.
  3. Lupus 2, 278.
  4. M. G. 4, 32. Muratori Ant. 2, 945. 1, 965.
  5. Ant. Est. 1, 275.
  6. M. G. 4, 78.
  7. M. G. 4, 387. 388.
  8. M. G. 4, 84. 96. 113.
  9. M. B. 29, 352.
  10. M. G. 4, 81.
  11. Margarin 1, 17. Aehnlich Mittarelli 4, 19.
  12. Mittarelli 4, 6.
  13. Vgl. § 5.
  14. Mittarelli 4, 45.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 47. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_075.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)