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und strenger geordneten Darlegung derselben die Begründung in Anmerkungen und Anhänge aufgelöst anzufügen. Aber ich hätte doch meine Aufgabe nicht nur bezüglich der Form, sondern auch bezüglich der Abgränzung des Stoffes sehr wesentlich umgestalten müssen, wenn ich eine Lösung erstreben wollte, geeignet, auch weiteren Kreisen Einsicht in das Verfassungsleben jener Jahrhunderte zu vermitteln; und wenn der Umstand, dass ein so bedeutendes Werk über deutsche Verfassungsgeschichte, wie das von Waitz, sich den Zeiten nähert, mit welchen ich mich beschäftigte, einerseits den Wunsch doppelt nahe legte, meine Arbeiten frühzeitig genug zu veröffentlichen, um dort Berücksichtigung finden zu können: so wird er es andererseits um so mehr rechtfertigen, wenn ich mich beschied, für die Veröffentlichung meiner Studien lediglich den Gesichtspunkt einer Vorarbeit für spätere erschöpfende und gerundete Darstellungen festzuhalten. Für diesen aber schien es mir am zweckmässigsten, die Forschung selbst in möglichster Vollständigkeit vorzulegen, mit wesentlicher Einhaltung der Wege, auf welche sie selbst mich führte, mit so ausgedehnter Vorlegung des Materials, dass dasselbe eine unmittelbare Prüfung der Ergebnisse gestattet; die Einsicht in den Gang der Beweisführung und die Beurtheilung der Stichhaltigkeit ihrer Ergebnisse schien dadurch mehr gefördert, als durch eine Darstellung, welche das Material und die Verarbeitung desselben, die Forschung und die Darlegung ihrer Resultate zu sondern versucht hätte. Der Uebersichtlichkeit ist durch diese Form freilich Eintrag geschehen; suchte ich aber einerseits durch ausführliche Inhaltsangaben nachzuhelfen, so liegt es andererseits in meiner Absicht, am Schlusse des Werkes eine zusammenhängende, vom Gange der Forschung ganz absehende Darlegung der Hauptergebnisse zu versuchen.

Die ganze Arbeit stützt sich durchweg auf unmittelbare Benutzung der Quellen, während die einschlägigen neuern Hülfswerke nur wenig beachtet sind; ein Vorgehen, welches ich keineswegs unbedingt als Vorzug hinstellen möchte, welches sich aber aus der Geschichte der Arbeit erklärt. Sie führte mich auf Gebiete, insbesondere die der Rechtsgeschichte und der Provinzialgeschichte, welche meine früheren Studien vielfach nur sehr oberflächlich berührten. Von planmäßigen Vorstudien auf Grundlage der neuern Bearbeitungen konnte keine Rede sein, weil die Arbeit eben nicht nach einem vorher entworfenen Plane entstand. Für die Frage, von welcher ich ausging, lediglich auf die Quellen angewiesen, liess ich mich weiter leiten durch die Beobachtungen,

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Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 10. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_010.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)