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Vorwort

Die in mancher Beziehung eigenthümliche Form der folgenden Untersuchungen, Mängel, bezüglich deren ich mich keiner Täuschung hingebe, andererseits gewiss auch manches günstige Ergebniss waren wesentlich durch die Art und Weise bedingt, wie ich zuerst auf meinen Stoff geführt wurde, wie sich dann im Verfolgen desselben das Gebiet der Forschung allmälig erweiterte und gestaltete; ein Rückblick auf die Geschichte der Arbeit dürfte daher am Orte sein.

Längere Zeit mit dem Plane beschäftigt, eine Darstellung der Geschichte des Reichs im Zeitalter Ludwigs des Baiern zu versuchen, begann ich um Ostern 1855 einen Entwurf derselben. Schon bei der Doppelwahl des J. 1314 brach ich wieder ab; es schien unthunlich, weiter vorzugehen, bis ich mir genügendern Aufschluss, als ihn die abgeleiteten Hülfsmittel boten, über das, was damals Recht und Herkommen bezüglich der Königswahl feststellten, aus den Quellen selbst verschafft haben würde. Diese Untersuchungen führten mich vielfach auf die Frage nach der Entstehung des ausschliesslichen Wahlrechts der Kurfürsten, und von dem Gegenstande angezogen, ohne dass er gerade für meine nächsten Zwecke bedeutender ins Gewicht fiel, beschloss ich aus dem gesammelten Materiale das hierauf bezügliche auszuheben und für eine gesonderte Abhandlung zu verwerthen. In einer Einleitung gab ich zunächst eine Uebersicht über den damaligen Stand der Frage, besprach dann in einem ersten Abschnitte das frühere Wahlrecht aller Fürsten, insbesondere nachweisend, wie weit sich dieses in das dreizehnte

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Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 5. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_005.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)