Seite:Ficker Entstehung Sachsenspiegel 133.jpg

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dux novus Saxoniae factus — et Conradus comes palatinus Rheni — et langravius Duringiae —, dominus imperator gladium illum comiti Hanoniensi commisit gestandum: cui nemo contradixit, cum ipse vir magni nominis ubique terrarum esset et in curia novus videretur. Diese Stelle, mag man sie auslegen, wie man will, beweist jedenfalls, wie sehr alle Verhältnisse der Rangordnung in der nächsten Zeit nach 1180 verwirrt waren. Fassen wir dagegen Tragen des Schwertes als Zubehör des Marschallamtes, wie es schon der Swsp. bestimmt sagt und nur etwa desshalb für ältere Zeiten zu bezweifeln wäre, weil verschiedene Fürsten als Träger genannt werden z. B. 1134 und 1152 der König von Dänemark, 1135 der Herzog von Polen, noch 1198 der König von Böhmen (Chr. Montis Sereni ad a. 1134. 1135. Ott. Frising. g. 1. 2. c. 5. Arnold. Lubec. l. 6. c. 2.), so kann von einem Feststehen der Erzämter im J. 1184 keine Rede sein; denn nicht allein, dass das Marschallamt selbst streitig gewesen wäre; das Mitbewerben von Böhmen und Pfalz würde weiter darauf hindeuten, dass auch die Aemter des Schenken und des Truchsess kaum in festen Händen gewesen sein könnten.

Hier, wie bei manchen andern Verhältnissen, scheint es mir fast unmöglich, den verbindenden Faden zwischen den Zuständen der vorstaufischen Zeit und denen, welche seit der Regierung K. Friedrichs I. hervortreten, nachzuweisen; war aber nach 1180 dieses Verhältniss zunächst ganz unsicher geworden, so werden wir beim Mangel fast aller Zeugnisse auch wohl auf den Nachweis verzichten müssen, wie es kam, dass die Aemter nun gerade den Fürsten, insbesondere Brandenburg, zufielen, welche uns zuerst der Ssp. im Besitze zeigt, in welchem sie sich, einige Streitigkeiten abgerechnet, auch später behaupteten; von Zeugnissen aus der Zwischenzeit wüsste ich nur anzuführen, dass 1199 auf dem Magdeburger Hoftage der Herzog von Sachsen allerdings das Schwert trug (Chr. Halberst. ed. Schatz. 67), ein Vorrecht, welches ihm freilich noch 1357 von Brabant streitig gemacht wurde (Vitr. illustr. 3, 927); da noch 1198 der König von Böhmen das Schwert trug, so läge darin allerdings ein, freilich nicht zweifelloser Anhalt für die Bestimmung der Zeit, in welcher die

Erzämter sich bei den spätern Inhabern befestigten.

Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Über die Entstehungszeit des Sachsenspiegels und die Ableitung des Schwabenspiegels aus dem Deutschenspiegel. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1859, Seite 129. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Entstehung_Sachsenspiegel_133.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)