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des Ssp. in dieser Zeit, so würde für die Stelle über die Wahl kaum etwas übrig bleiben, als die Annahme, sie sei einer ältern Quelle ungeändert entnommen.

Das tritt noch deutlicher hervor beim Vergleiche mit dem Swsp., welcher ganz entsprechend der Zeit seiner Entstehung nur die sieben Kurfürsten wählen lässt; von andern Fürsten als Wählern ist gar nicht die Rede; nach Swsp. 122 steht ihnen nur noch zu, einen etwa gewählten unfähigen König zu verwerfen. Wenn v. D. S. 45 meint, die Betheiligung der andern Fürsten an der Wahl sei im Swsp. in noch praktischerer Weise, als im Ssp., dadurch anerkannt, dass auch sie zu dem Gespräche entboten werden sollen, so darf ich das wohl beruhen lassen; es wäre doch etwa daran zu erinnern, dass selbst dann noch, als andere Fürsten nicht einmal mehr bei der eigentlichen Wahlhandlung anwesend sein durften, besondere Verträge mit einzelnen Fürsten oder Grossen abgeschlossen wurden, mit diesem oder jenem Fürsten zum Wahltage zu reiten.

e.

Es dürfte noch ein Punkt in der Darstellung des Ssp. zu beachten sein, nämlich die Verbindung der Erzämter mit den ersten Wahlstimmen. Den geistlichen Kurfürsten legt er überhaupt kein Amt bei, wie denn selbst noch im Swsp. die Angabe der Aemter von Köln und Trier Interpolation ist. Vgl. F. Dsp. 116 (232). Dagegen nennt schon der Ssp. bei Aufzählung der drei Laienwähler ihr Reichsamt, und fügt hinzu, der Schenk, der König von Böhmen, habe keine Kur, weil er nicht deutsch sei. Der Wortfassung nach sind hier allerdings Kur und Reichsamt in gar keine nähere Beziehung gebracht, während schon Albert von Stade, welchem, wie wir zeigten, diese Stelle vorlag, die Fassung dahin ändert, dass das Reichsamt als Grundlage der Kur erscheint; der Fürst wählt vor andern, weil er dieses oder jenes Amt bekleidet. An eine bestimmte Beziehung zwischen Amt und Kur muss aber doch auch der Verfasser des Ssp. gedacht haben; sonst lag kaum ein Grund vor, die Aemter hier zu nennen, insbesondere scheint nur dadurch die ausdrückliche

Erwähnung des Böhmen als Nichtwählers sich zu erklären.

Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Über die Entstehungszeit des Sachsenspiegels und die Ableitung des Schwabenspiegels aus dem Deutschenspiegel. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1859, Seite 121. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Entstehung_Sachsenspiegel_125.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)