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Reichsstaatsrecht genügen können, um bei Zeitfragen, bei welchen es sich nur um Dezennien handelt, Hauptanhaltspunkte für die Entscheidung demselben entnehmen zu können.

Die Nichterwähnung Baierns deutet demnach mit Wahrscheinlichkeit auf die Zeit nach 1214, mit Sicherheit auf die Zeit vor 1275.

Fassen wir weiter den Punkt ins Auge, dass der Ssp. den König von Böhmen im Lhr. nicht nennt, im Ldr. ihm sogar ausdrücklich die Kur abspricht, so scheint mir die Bemerkung von Phillips. 119 sehr zutreffend, dass das nach dem Hervortreten desselben als Wähler 1237 und 1239 schwerlich mehr geschehen sein würde; die Ereignisse dieser Jahre mögen viel dazu beigetragen haben, die Ansicht, dass er zu den bevorrechteten Wählern gehöre, zu befestigen, eine Ansicht, welche insbesondere während des Interregnum nach den Stellen des Reinmar von Zweter und anderer Schriftsteller, wie nach den urkundlichen Verhandlungen über die Wahl von 1257 kaum bestritten gewesen zu sein scheint. Damit würde stimmen, dass der Dsp., vielleicht schon der ihm vorliegende Text des Ssp., welcher in diese Zeit fallen dürfte, wenigstens im Lehnrechte Böhmen glaubt hinzufügen zu sollen; wo er, wie in der betreffenden Stelle des Ldr., sich streng an den Ssp. hält, werden wir freilich in ihm kaum nach selbstständigen Anhaltspunkten für die Zeit suchen dürfen, welche sonst, wie Phillips. 120 bemerkt, darin gefunden werden könnten, dass er nur die Pfalz, nicht Baiern nennt, also die Theilung 1255 nicht zu kennen scheint.

Es ergibt sich demnach, dass das, was der Ssp. über die Personen der Wähler sagt, jedenfalls nur mit der zweiten Entwicklungsstufe stimmt, und sich innerhalb dieser wenigstens mit einiger Wahrscheinlichkeit auf die Zeit von 1214 bis 1237 beschränken lässt.

d.

Sehen wir auf die Befugnisse der ersten Wähler, so würde die Angabe des Auctor vetus schon der von uns angenommenen ersten Entwicklungsstufe entsprechen können, andererseits

freilich auch in späterer Zeit noch zutreffend sein. Er setzt

Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Über die Entstehungszeit des Sachsenspiegels und die Ableitung des Schwabenspiegels aus dem Deutschenspiegel. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1859, Seite 118. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Entstehung_Sachsenspiegel_122.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)