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Frage aufdrängen, wie viele und welche Fürsten genügen zu einer rechtmässigen Königswahl; und war schon seit längerer Zeit die Ansicht geltend, dass den ersten Wählern besondere Bedeutung zukomme, so musste sich jene Frage ganz von selbst dahin beantworten, dass mindestens ihre Zustimmung zur Wahl erforderlich sei; und bestanden noch Zweifel über Zahl und Personen derselben, so mussten sich diese jetzt wenigstens regeln.

In dieser Richtung glaube ich, wie zuerst Böhmer (Reg. zu 1252. März 25.) geltend machte, dass die Braunschweiger Wahl oder Anerkennung K. Wilhelms durch Sachsen, Brandenburg und Böhmen im J. 1252 vorzugsweise entscheidend wirkte. Das rechtfertigt, sich zumal durch den Brief des Kardinallegaten Hugo, worin dieser sagt, dass einige Städte den König nicht anerkannt hätten, dicentes, quod — Wilhelmo non debebant intendere tanquam regi, pro eo quod nobiles principes dux Saxonie et marchio Brandenburgensis, qui vocem habent in electione predicta, electioni non consenserant, dass er aber nun zu Braunschweig zugegen gewesen sei, wo beide die Wahl anerkannten. Daraus folgt doch, dass schon damals wenigstens von gewissen Seiten die Rechtmässigkeit der Wahl von der Zustimmung bestimmter Fürsten, als welche uns nun zuerst auch Sachsen und Brandenburg ausdrücklich genannt werden, abhängig gemacht und das in gewisser Weise als nicht ungegründet anerkannt wurde.

War bei der ersten Wahl Wilhelms auf die bevorzugten Wähler vielleicht noch kein bedeutenderes Gewicht gelegt, so konnte man nun nach den Vorgängen während seiner Regierung bei den Verhandlungen über die Wahl Richards von vornherein davon ausgehen, dass nur die Stimmen einzelner Fürsten die entscheidenden sein würden. So vielfach ich mich hier manchen Auffassungen des H. v. D. nähern kann, so wenig möchte ich mit ihm S. 57 annehmen, dass die Siebenzahl bevorzugter Fürsten in Folge zufälliger Zeitereignisse 1257 zuerst thatsächlich hervorgetreten, dann zunächst auf diese Thatsache hin bei den spätern Wahlstreitigkeiten 1263 als in Recht und Herkommen begründet geltend gemacht worden sei. Ich bin vielmehr ganz

überzeugt, dass schon bei den Wahlverhandlungen von der

Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Über die Entstehungszeit des Sachsenspiegels und die Ableitung des Schwabenspiegels aus dem Deutschenspiegel. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1859, Seite 110. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Entstehung_Sachsenspiegel_114.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)