Seite:Ficker Entstehung Sachsenspiegel 107.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Vorzug zugesprochen; vom Pfalzgrafen bei Rhein wenigstens ist das zu erweisen. Dass die Wahl Philipps von vornherein angefochten wurde, weil sie nicht von den berechtigten Fürsten geschehen sei, ergibt sich schon aus einer Angabe des Gottfried von Köln zum J. 1198, welcher von den Erzbischöfen von Köln und Trier sagt: Qui vehementer indignati, eo quod nunquam aliquis rex in Saxonica terra electus ab hiis principibus —; entsprechend heisst es in der für uns wichtigsten und für diesen Zweck noch nicht beachteten Stelle des ziemlich gleichzeitigen Fortsetzers des Weingartner Chronographen: De cetero Coloniensis avshiepiscopus malignabatur adversus eum, electionemque talem calumpnians, cui nec Moguntinus archiepiscopus, seu Palatinus regalis aule interfuerint. (Hess M. Guelf. 72.) Neben einer so bestimmten Aeusserung gewinnen dann auch andere an und für sich wenig beachtenswerthe Erwähnungen des Pfalzgrafen Gewicht. Arnold von Lübeck (l. 6. c. 1.) zählt neben Köln, welches von Mainz bevollmächtigt gewesen sei, und Trier als Wähler Ottos namentlich den Pfalzgrafen auf, freilich irrig, da dieser im Morgenlande war; vergleichen wir die Stelle der Gesta Trevirorum (c. 101. ed. Wyttenbach 1, 289.): A., Coloniensis archiepiscopus, ex consensu Treverensis, habens et ipse vocem electionis nomine quorundam principum peregre profectorum, ut asserebat, Ottonem -— evocavit atque unxit in regem Romanorum, so dürfte sich doch schliessen lassen, dass unter den abwesenden Fürsten, deren Vollmacht der Kölner zu haben behauptete, insbesondere Mainz und der Pfalzgraf zu verstehen seien, und das Betonen der Stimme des letztern Arnold veranlasste, seine Gegenwart bei der Wahl anzunehmen. Weiter erzählt Roger von Hoveden bei Gelegenheit der Wahl Ottos, Köln, Mainz, Sachsen und Pfalz hätten aus zwölf ihnen vorgeschlagenen Kandidaten den König zu wählen; so ungenau seine Angaben sind, einiges Gewicht dürfte immer auf das Hervorheben einzelner Fürsten zu legen sein. Dazu kommt dann noch die wichtige Notiz in einem, der Schrift, wie dem Inhalte nach in die ersten Zeiten des dreizehnten Jahrhunderts zu setzenden Verzeichnisse der Reichsfürsten: Palatinus Reni; iste est summus

in electione imperatoris. Archiv der Gesellsch. 7, 628.

Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Über die Entstehungszeit des Sachsenspiegels und die Ableitung des Schwabenspiegels aus dem Deutschenspiegel. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1859, Seite 103. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Entstehung_Sachsenspiegel_107.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)