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hingewiesen, um die Annahme zu begründen, dass der Ssp. nicht gar lange vor dem anderweitig festgestellten Terminus ad quem 1235 entstanden sein dürfte.

Jenen an die Spitze gestellten Satz des H. v. D. möchte ich allerdings nicht so unbedingt als unrichtig bezeichnen, zumal, wenn etwa „ausschliesslich berechtigte“ statt „besonders berechtigte Fürsten“ gesagt würde. Bestreiten muss ich aber jedenfalls, dass dadurch die bezüglichen Angaben des Ssp. getroffen werden; ich behaupte vielmehr, dass uns der Ssp. das Vorrecht der Kurfürsten auf einer Entwicklungsstufe zeigt, welche nach den uns sonst vorliegenden Angaben dem Zustande um 1230 vollkommen entsprechen dürfte, dagegen nicht mehr den fester ausgebildeten Verhältnissen zur Zeit K. Rudolfs. Zur Begründung dieser Gegenansicht die ganze Kurfürstenfrage nochmals zu erörtern, müsste überflüssig erscheinen, nachdem zu den Regesten Böhmer's, zu den Schriften Homeyers, v. Daniels u. a. nun noch die Schrift von Phillips: Die deutsche Königswahl bis zur goldenen Bulle. 1858. gekommen ist, welche die ganze Frage einer eben so umfassenden, als gründlichen Erörterung unterzieht. Insbesondere dieser letztern gegenüber werden die folgenden Erörterungen weniger den Charakter einer Ergänzung beanspruchen, da ich nur noch auf wenige Punkte verweisen kann, welche bisher ganz unbeachtet blieben, als vielmehr den einer Zurechtlegung der Ergebnisse für einen bestimmten Zweck; denn während der geehrte Verfasser an der gewöhnlich angenommenen, auch hier vertheidigten Ansicht über die Entstehungszeit des Ssp. festhaltend die betreffenden Angaben desselben vielfach als Ausgangspunkte seiner Untersuchungen behandeln konnte, ist ein solches Vorgehen hier natürlich nicht gestattet, wo wir jene Entstehungszeit in Frage stellen. Es wird zunächst ganz unabhängig von den Angaben des Ssp. zu untersuchen sein, wie und wann bei den Wahlen der Vorzug einzelner Wähler thatsächlich hervortritt, um uns eine Ansicht über die Entwicklung zu bilden; und da bereits Homeyer auch von diesem nächsten Gesichtspunkte aus die Frage ausgiebig erörterte, so werde ich mich dabei auf die Erörterung einzelner Punkte beschränken können,

welche entweder für den nächsten Zweck besonders wichtig

Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Über die Entstehungszeit des Sachsenspiegels und die Ableitung des Schwabenspiegels aus dem Deutschenspiegel. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1859, Seite 100. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Entstehung_Sachsenspiegel_104.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)