Seite:Ficker Entstehung Sachsenspiegel 088.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Es dürfte nun doch auch angemessen sein, darauf hinzuweisen, dass wir hier zuletzt drei Argumente für eine Entstehung des Ssp. vor 1235, beziehungsweise 1232 aufstellten, von welchen wir zugeben, dass keines an und für sich einen unumstösslichen Beweis liefert, von welchen aber jedes bei der Annahme einer spätern Entstehung auf grosse Unwahrscheinlichkeiten führt. Allerdings geben drei mangelhafte Beweise auch in ihrer Gesammtheit keinen vollständigen Beweis; aber zur Annahme so wiederholter Unwahrscheinlichkeiten würde man sich doch gewiss nur entschliessen können, wenn wichtige Gründe für eine Entstehung nach 1235 sprächen; solche scheinen aber wenigsten für denjenigen, welcher die Richtigkeit der Beweisführung für die Stellung zum Swsp. anerkennt, nicht vorhanden zu sein.


XI.

Die Anhaltspunkte, welche für einen noch weiter zurückliegenden Terminus ad quem angeführt sind, scheinen mir nicht stichhaltig zu sein. Wenn Sachsse, Zeitschr. f. deutsches R. 10, 87. 81. wegen Nichtnennung des Bisthums Kamin unter den sächsischen Bisthümern, der Grafschaft Holstein unter den sächsischen Fahnlehen auf Entstehung vor 1228, beziehungsweise 1227 schliesst, so habe ich mich dagegen in der frühern Arbeit 161 (277) aus dem Grunde ausgesprochen, weil jenes kein sächsisches Bisthum, diese kein sächsisches Fahnlehen war.

Auch die Nichtbenutzung des Privilegs für die geistlichen Fürsten dürfte für eine Entstehung vor 1220 nichts beweisen; ein Privileg für einzelne Fürsten, so wichtig es auch sein mag, wird einem zur weitesten Kenntnissnahme bestimmten Landfrieden, wie dem von 1235, gewiss nicht gleichzustellen sein; und selbst der Nichtbenutzung dieses letztern möchte doch vorzüglich nur in Berücksichtigung einzelner Umstände, welche dort fortfallen, eine beschränkte Beweiskraft zuzugestehen sein.

Da die päpstliche Verordnung vom J. 1215 wegen Beschränkung des Eheverbots auf die vier ersten Sippen nur in einem Zusatze zu Ssp. 1, 3 § 3 vorkommt, so ist daraus noch neuerdings von Gaupp, germanist. Abhandl. 70. 126. geschlossen, dass

der ursprüngliche Text wohl schon vor 1215 geschrieben sein

Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Über die Entstehungszeit des Sachsenspiegels und die Ableitung des Schwabenspiegels aus dem Deutschenspiegel. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1859, Seite 84. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Entstehung_Sachsenspiegel_088.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)