Seite:Ficker Entstehung Sachsenspiegel 085.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

das geltende; wie lässt sich damit reimen, dass er dieses weder erwähnt, noch benutzt? Und noch auffallender wird das durch die Umstände, dass die Glosse des Ssp. mehrfach auf den Frieden als die nuwen recht oder die nova constitucio hinweist, ihn also wohl als jünger betrachtet, dass er bei Zusätzen des Ssp. benutzt, überhaupt in Sachsen vorzugsweise beachtet wurde, wie sich aus seinem Vorkommen in den Hss. sächsischer Rechtsbücher und aus seiner hier erfolgten Verarbeitung zu einem eigenen Rechtsbuche ergibt. Vgl. Boehlau XIV. XV. XVIII.


X.

Verwandter Art ist ein anderes Argument, welches vorzugsweise für die genauere Feststellung des Terminus ad quem betont zu werden pflegt: wegen Nichterwähnung des Herzogthum Braunschweig unter den sächsischen Fahnlehen muss der Ssp. vor Errichtung desselben, vor 1235, entstanden sein. Und hier wird allerdings der Schluss statthaft sein, wäre die Stelle nach 1235 abgefasst, so hätte sie das Herzogthum nennen müssen, da vollständige Aufzählung aller zur Zeit bestehenden sächsischen Fahnlehen in der Absicht lag.

Entkräften lassen würde sich dieses Argument vielleicht nur durch die Annahme, jene Stelle sei allerdings vor 1235 wesentlich so abgefasst, könne aber aus einer andern Quelle, wie oft der Fall, ungeändert aufgenommen und demnach der Ssp., wie er uns jetzt vorliegt, recht wohl später entstanden sein.

Diesem Einwurfe suchte ich in meiner frühern Arbeit S. 161 (277) dadurch zu begegnen, dass ich, freilich ohne nähere Entwicklung der Gründe, die auf längerer Beschäftigung mit dem Gegenstande beruhende Ueberzeugung aussprach, das Staatsrecht im Ssp., insbesondere was über das Fahnlehen gesagt ist, sei nicht aus einer ältern Quelle entnommen, da es erst auf das dreizehnte Jahrhundert passe, also wohl vom Verfasser selbstständig aufgezeichnet. Für die in Frage stehende Stelle habe ich auch bei fortgesetzter Beachtung dieser Verhältnisse keinen Grund gefunden, diese Ansicht zu ändern. Dagegen will ich einen Umstand nicht verschweigen, welcher mir inzwischen für

die nächststehende Stelle über die sächsischen Pfalzen ein Zurückgehen

Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Über die Entstehungszeit des Sachsenspiegels und die Ableitung des Schwabenspiegels aus dem Deutschenspiegel. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1859, Seite 81. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Entstehung_Sachsenspiegel_085.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)