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erweisen, so dürfte solches um so weniger zu bezweifeln sein für die übereinstimmenden Stellen über die Wahlfürsten, Ssp. 3, 57 § 2 und Alberti chron. p. 215, für welche v. D. Dsp. 49 annimmt, der Ssp. beruhe hier auf Albert oder einer Interpolation desselben; die Annahme, dass der Verfasser des Rechtsbuches diese, auch nach Massgabe der Materienfolge des Swsp. hieher gehörige Stelle aus einer Chronik schöpfte, sollte man am wenigsten da erwarten wo gleichzeitig behauptet wird, der Swsp. sei hier, wie sonst, die Quelle des Ssp. v. D. Dsp. 109.

Ist für den Text des Albert, wie er uns jetzt vorliegt, der Ssp. benutzt, so könnte es sich allerdings noch fragen, ob die betreffenden Stellen etwa Interpolationen seien, wie v. D. Dsp. 48 anzunehmen geneigt ist. Die Stelle über die Kurfürsten könnte allerdings ausfallen ohne Störung des übrigen Textes. Nicht so die zuerst erörterte Stelle; wollten wir hier eine, den übrigen Text unberührt lassende Interpolation annehmen, so müssten wir dieselbe über den ganzen Abschnitt von Herkunft der Sachsen ausdehnen. Dürfte aber der Möglichkeit von Interpolationen nichts im Wege stehen, so findet sich doch auch nichts, was sie wahrscheinlich macht. In den Hss. deutet, so viel bekannt ist, nichts darauf hin; keine der betreffenden Stellen stört den Zusammenhang; sie haben kleine Zusätze und Aenderungen verglichen mit ihren Vorlagen, welche wenigstens gedankenlose Interpolation ausschliessen; der Abschnitt über der Sachsen Herkunft würde vom Interpolator aus zwei Vorlagen zusammengearbeitet sein; Zusätze, wie die über das Land Hadeln, über Holstein, würden Albert recht wohl anstehen. Scheint mir demnach keinerlei Anlass zur Annahme von Interpolationen vorzuliegen, so dürfte sich freilich auch kein entscheidender Grund vorbringen lassen, dass diese Stellen schon bei der ersten Abfassung 1240, und nicht erst bei der Revision 1256 von Albert geschrieben seien und für das Alter des Ssp. würde sich demnach daraus ergeben, dass derselbe vor 1256 entstanden sei.


VII.

Die Heidelberger Bilderhandschrift des Ssp. scheint zwar

selbst nicht mehr dem dreizehnten Jahrhunderte anzugehören;

Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Über die Entstehungszeit des Sachsenspiegels und die Ableitung des Schwabenspiegels aus dem Deutschenspiegel. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1859, Seite 70. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Entstehung_Sachsenspiegel_074.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)