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dieses Ergebniss irgend durch jene Stellung des Swsp. berührt werden? Ja freilich, wenn ich mit H. v. D. von der Priorität des Swsp. ausgehen wollte, so würden sich solche Nebenfragen ganz anders lösen; da ich aber von ganz anderer Grundlage ausging, wie ich auch jetzt davon ausgehen werde, so möchte es doch viel zweckmässiger gewesen sein, einen ernstlichen Versuch zur Erschütterung dieser Grundlage durch Widerlegung der von mir aus den Textverhältnissen gezogenen Schlüsse zu machen, als meiner Lösung von Nebenfragen von einer mir ganz fremden Grundlage aus in der angegebenen Weise entgegenzutreten.

Es ist übrigens gewiss dankbar anzuerkennen, wenn H. v. D. sich die Mühe gibt, die Verwandtschaft Bertholds mit dem Swsp. möglichst genau zu verfolgen; in den von ihm gegebenen weitern Nachweisungen musste denn auch für mich eine Aufforderung liegen, meine Annahme von der Stellung Bertholds zu den Rechtsbüchern einer weitern Prüfung zu unterziehen, so wenig ich zweifelte, dass dieselbe das frühere Resultat nur bestätigen würde; und darin habe ich mich nicht getäuscht.

Vergleichen wir Berthold nicht lediglich mit dem Swsp., sondern auch mit dem Ssp. und Dsp., so ergibt sich eine doppelte Verwandtschaft zu den Rechtsbüchern.

1. In der Mehrzahl der verwandten Stellen, welche vorzugsweise religiösen Inhaltes sind, treffen nur Berthold und der Swsp. zusammen. Dass hier Berthold die Quelle sei, wie bei andern ähnlichen Stellen David von Augsburg, dürfte nicht zweifelhaft sein; die Textverhältnisse bieten kein Hinderniss, während die Zeitverhältnisse eben so sehr, als die Unwahrscheinlichkeit der Annahme, dass der Prediger Stellen religiösen Inhalts einem Rechtsbuche entnommen haben sollte, darauf hinweisen. Für Bertholds Stellung zu den übrigen Rechtsbüchern sind diese Stellen natürlich ohne Werth; von Werth werden sie für denjenigen sein, welcher sich der Arbeit unterziehen wird, der ursprünglichsten Fassung des Textes in den verschiedenen Formen des Swsp. nachzugehen.

2. Bei anderen Stellen rechtlichen Inhalts trifft Berthold

mit allen drei Rechtsbüchern zusammen. Ist hier die Wahrscheinlichkeit

Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Über die Entstehungszeit des Sachsenspiegels und die Ableitung des Schwabenspiegels aus dem Deutschenspiegel. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1859, Seite 59. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Entstehung_Sachsenspiegel_063.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)