Seite:Feuerpolizei Ordnung Freiburg 021.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
auf dem Breisacher Thor 40 Stück,
der Rest von wenigstens 150 Stück wird auf dem Rathshof aufbewahrt.

Diese Eimer werden auf Stangen zu 10 Stück aufgehängt, und in diesen Abtheilungen beim Bedarf auch abgegeben.


§. 42.
Feuerwagen mit Zubehör.

Außer den oben bezeichneten Gegenständen liegen in der Stadt auf dem Zapfenhof:

a. 1 großer Rettungshacken,
b. 1 Rettungsschlauch,
c. 17 Feuerhacken,
d. 6 Stecher,
e. 10 einfache Leitern, und
f. 1 doppelte,
g. 4 Löschbesen.

Diese Gegenstände sind in schicklichen Abtheilungen auf zwei Feuerwägen verpackt, von welchen der eine, auf welchem jeden Falls der Rettungsschlauch liegen muß, zum gewöhnlichen Dienst bestimmt, der andere der Reservewagen ist.

Zu Herdern im Spritzenhause:

a. 6 Hacken,
b. 2 Leitern und
c. 2 Löschbesen.

In der Wiehre ebendaselbst:

a. 5 Hacken,
b. 2 Leitern und
c. 2 Löschbesen.
Empfohlene Zitierweise:
v. Vorbeck: Feuer Polizei-Ordnung für die Großherzogliche Badische Hauptstadt Freiburg. Franz Xaver Wangler, Freiburg 1838, Seite 21. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Feuerpolizei_Ordnung_Freiburg_021.jpg&oldid=- (Version vom 21.8.2017)