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Stelle der Schulzucht. Soll aber dies geschehen, dann müssen Lehrer und Pfarrer in jedem einzelnen Fall mit einander in’s Einvernehmen treten und zusammenwirken, indem sie beide in der Anschauung sich vereinigen, daß Sünden eines Confirmirten eine geistliche Behandlung fordern. Welcher Segen hieraus erwachsen würde, wird dann am besten klar, wenn man an den Unsegen denkt, der in Wirklichkeit aus dem Mangel dieses Zusammenwirkens sich ergibt.

 Dies nun ist meine Antwort auf die Frage: Wie Lehrer und Pfarrer zu gemeinsamem seelsorgerlichen Wirken sich vereinigen können. Vielleicht ließe sich noch anderes anführen: das Angeführte dürfte aber jedenfalls die Hauptsache sein.

 Eine zweite Frage ist nun aber die:


2.

 Welche Veranstaltungen erfordert jenes gemeinsame Wirken?

 1. Vor Allem wird eine Verständigung noth sein zwischen dem Pfarrer und Lehrer darüber, daß überhaupt und wie ein solches Zusammenwirken stattfinden solle. Die Verordnungen über die Führung des Schul- und Pfarramts enthalten über eine solche Cooperation gewöhnlich – nichts; sie ist der freien Vereinbarung vorbehalten. Wenn nun ein Lehrer für Seelenpflege seiner Jugend keinen Sinn und an die erneuernde Kraft des göttlichen Wortes keinen Glauben hat, so ist diese Vereinbarung von vorn herein ein Ding der Unmöglichkeit. Wie aber dann, wenn der Lehrer zwar Sinn für Seelenpflege und Glauben an die Kraft des göttlichen Wortes hat, zugleich aber mehr oder weniger von der Abneigung gegen das geistliche Amt erfüllt ist, welches die Schulaufsicht führt, diese Cooperation in Verbindung mit der Schulaufsicht bringt und in ihr eine neue entwürdigende Zumuthung sieht? Ich halte diese Aversion nicht für unüberwindlich und glaube sogar, daß gerade der Vorschlag eines solchen Zusammenwirkens, wenn er in der rechten Weise vorgebracht wird, ein Band zwischen Pfarrer und Lehrer, und damit auch zwischen Kirche und Schule, knüpfen kann.

 Was ist denn überhaupt an der Aversion der Lehrer gegen das geistliche Amt und seine Aufsicht über die Schule? Was die treibenden Kräfte im Schulstande wollen, indem sie gegen die geistliche Aufsicht über die Schule kämpfen, unterliegt ja keinem Zweifel. Sie kämpfen gegen den specifisch christlichen Charakter der Schule; die