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vnd errettung geburn hatt wollen, vber das alles das ich vngeferlich auf Ine gestosen bin, vnd er sich thetlich gegen mir vnderstanden, mir auch einen klopper ehe ich mit meiner puchsen fertig worden bin, vnder dem leib erschossen, darauf Ich gegen Ime zu errettung leibs vnnd lebens, meine gegen wehr gebrauchen hab mussen, vnnd mir gott das gluck geben, das ich in geschossen hab, vnd e. f. g. darauf das mein vorenthalten mir meine kleinater, silbergeschir von Perlein vnd kleidern, wider gott, ehr vnd recht vnd alle billigkeit genumen worden. Dieweil ich mich den wie beuor in allem meinem suchen fur meiner geburlichen Obrigkeit als fur den Churfürsten zu sachssen auch fur Jeder meniglich zu recht erbotten, dieweil mir dan mein gleich rechtmäsig erbitten nicht statt haben sollen, vnd mir das mein noch bisher von e. f. g. aufenthalten wurdt, so ist es zum Vberflus an e. f. g. mein vnderthenigs bitten vnnd suchen, e. f. g. wollen mir zwischen hie vnd künftigen sontag, alles dasJenig zustellen lassen vnd auch fur meines bishero erlittenen schadens, 3000 thaler darneben, mit dem meinigen vnuerzuglich erlegen lassen, dan ich dieses handels halben kunig vnd kaiser, Chur vnd fursten dienst vnd zuge abschlagen müssen, daran mir auch mein wolfart gelegen were, man hat auch nach Haut, gut vnd pluet gestanden, vnd zum schimpff vnd nachteil einen knecht Erbermlich zu Erdfurt martern vnnd Peinigen lasen, vnd mir dasmal zwey Pferdt genomen haben, solches allein