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Rechtskraft erstrecke, wozu allenfalls das Formular mit diesen Worten dienen kann:

 5 fl. N. N. von 100 fl. gegen Kammerconsens vom 1ten März 1790, oder renovirt den 1ten März 1790, lauft bis dahin 1794. wo sonach

 g. das Rechnungs-Revisionsamt, wenn hiebey einiges Gebrechen entdeckt werden sollte, nicht nur solches unter die sonst vorschriftsmäßigen Erinnerungen zu setzen, sondern auch hierüber dem Fürstbischöflichen Vicariate einen besonderen Vortrag ohne Zeitverlust zu erstatten, und die angemessene Abhülfe zu bewirken hat.

 4. Durch eine Kabinetsverordnung vom 6 März an die Universität zu Bamberg ist verordnet, daß keiner, der künftig im Lande eine Versorgung erwartet, ohne unmittelbare fürstliche Erlaubniß auf eine auswärtige Universität Studirens wegen sich begeben solle.

 5. Unterm 17 May wurde ein Pardon für die Deserteurs vom Militär ausgeschrieben.

 6. Um den Mißverstand zu heben, als ob bey Errichtung des neuen Krankendienstboten-Instituts unheilbare Kranke ganz ihrem Schicksale überlassen werden wollten, hat der Fürstbischoff unter dem 14 Oct. die Versicherung bekannt machen lassen, daß solche in den Siechhöfen und Pfründenhäusern versorgt, und wenn sie mit Fieber oder andern Zufällen behaftet und bettlägerig werden, vom Hospital nicht ausgeschlossen werden, auch diejenigen Dienstboten, welche sich dem neuen Institute einverleiben lassen, wenn sie auch von unheilbaren Krankheiten befallen würden, dabey aber dürftig und hülflos wären, von der Armencommission besondere Unterstützung und Verpflegung erhalten sollen.