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zu den verschiedenen von ihnen in Thätigkeit gesetzten Organen geführt wird, nicht das directe Lebensprincip sey, weshalb ich keinen natürlichen Grund sehe, weshalb es uns nicht in gewissen Fällen vergönnt seyn sollte, den Lauf derselben zu bestimmen, so gut als zu beobachten. Manche Physiker halten die Kraft für Elektricität. Priestley stellt diese Ansicht im J. 1774 unter einer sehr auffallenden und deutlichen Form auf, sowohl in Bezug auf gewöhnliche Thiere als auf elektrische, wie die Torpedo[1]. Dr. Wilson Philip hält das Organ in gewissen Nerven für Elektricität, modificirt durch die Lebensthätigkeit[2]. Matteucci meint, die Nervenflüssigkeit oder Thätigkeit (energy), wenigstens in den zum elektrischen Organ gehörenden Nerven, sey Elektricität[3]. Prevost und Dumas glauben, daß sich in den zu den Muskeln gehörenden Nerven Elektricität bewege, und Prevost fügt zur Stütze dieser Ansicht einen schönen Versuch hinzu, bei welchem Stahl magnetisirt worden; sollte dieser durch fernere Beobachtung und durch andere Physiker bestätigt werden, so wäre er von der höchsten Wichtigkeit für die Fortschritte dieses erhabenen Zweiges der Wissenschaft[4]. Obgleich ich mich bis jetzt durch die Thatsachen noch nicht habe überzeugen können,


  1. Priestley, on Air Vol. I p. 277, Edition of 1774.
  2. Dr. Wilson Philip ist der Meinung, daß die Nerven, welche die Muskel anregen und die chemischen Veränderungen der Lebensfunctionen hervorbringen, durch die vom Gehirn und Rückenmark gelieferte und durch die Lebenskraft des lebenden Thieres in ihren Effecten abgeänderte elektrische Kraft wirken, weil er, wie er mir sagt, schon 1815 gefunden, daß, während die Lebenskräfte verbleiben, alle diese Functionen nach der Fortnahme des Nerveneinflusses eben so gut durch die Volta’sche Elektrictät, als durch jenen Einfluß selbst hervorgebracht werden können. Am Schlusse jenes Jahres übergab er der K. Gesellschaft einen Aufsatz, welcher in einer deren Sitzungen vorgelesen ward, und worin er von den diesen Satz begründenden Versuchen Nachricht giebt.
  3. Biblioth. universelle 1837 T. XII p. 192.
  4. do. do. 1837 T. XII p. 202. T. XIV p. 200.