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gab 113° als die nach der Theilung erlangte Kraft oder Spannung. Der Luft-Apparat II gab 121°–7° oder 114° als das, was er von der theilbaren Ladung von 290° behielt. Diese beiden Zahlen sollten gleich seyn, und sie sind es auch sehr nahe, bis weit innerhalb der Beobachtungsfehler. Allein diese Zahlen weichen sehr ab von 145° oder von der Kraft, welche die halbe Ladung gehabt haben würde, hätte der Apparat I, statt Schellack, Luft enthalten; und es erhellt, daß, während bei der Theilung die Vertheilung durch die Luft hin 176° an Kraft verlor, die durch Schellack hin nur 113° gewann.

1259. Nimmt man an, dieser Unterschied hänge gänzlich davon ab, daß der Schellack die vertheilende Wirkung durch seine Masse mit größerer Leichtigkeit gestatte oder veranlasse als die Luft durch die ihrige, so würde diese Fähigkeit für elektrische Vertheilung sich umgekehrt verhalten wie respective der eben angeführte Gewinn und Verlust, und, die Fähigkeit des Luft-Apparats als Eins angenommen, würde die des Schellack-Apparats oder 1,55 seyn.

1260. Dieser außerordentliche Unterschied war in seinem Betrage so unerwartet, daß er den größten Verdacht auf die Genauigkeit des Versuches werfen mußte, wiewohl die vollständige Entladung des Apparats I nach der Theilung zeigte, daß die 113° leicht aufgenommen und abgegeben wurden. Einleuchtend war, daß er, wenn er wirklich existirte, entsprechende Wirkungen in umgekehrter Ordnung erzeugen mußte, daß, wenn eine Vertheilung durch Schellack in eine durch Luft hin verwandelt würde, die Kraft oder Spannung des Ganzen wachsen müßte. Der Apparat I wurde daher zuerst geladen, und seine Kraft getheilt mit Apparat II. Folgendes waren die Resultate: