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291) Die elektrische Batterie bestand aus funfzehn gleichen Flaschen. Sie waren vom Boden ab acht Zoll hoch belegt und maßen dreiundzwanzig Zoll im Umfange, so daß die belegte Fläche auf beiden Seiten des Glases 184 Quadratzoll betrug, außer der an den Böden, die von dickerem Glase waren, und auf jeder Seite etwa 50 Quadratzoll betrug.

292) Es wurde eine gute Ableitung (discharging train) vorgerichtet durch metallische Verknüpfung eines hinreichend dicken Drahts zuerst mit den metallenen Gasröhren des Hauses, dann den metallenen Gasröhren des öffentlichen Gaswerks von London, und endlich den metallenen Wasserröhren von London. Sie war so wirksam, daß sie Elektricität von der schwächsten Spannung, selbst die eines einzigen voltaschen Trogs augenblicklich fortleitete; für manchen Versuch war sie wesentlich.

293) Das Galvanometer war eins oder das andere von den früher beschriebenen (87. 205 – Ann. Bd. XXV S. 122 und 165); allein die Glasglocke, welche dasselbe bedeckte und die Nadel trug, war in- und auswendig mit Zinnfolie belegt, und der obere Theil, der unbelegt blieb, damit die Nadel beobachtet werden konnte, wurde bedeckt mit einem Gehäuse von Drahtgeflechte, von dem viele scharfe Spitzen hervorragten. Wenn dieß Gehäuse und die beiden Belegungen mit der entladenden Ableitung (292) verbunden waren, konnte eine mit der Maschine während ihrer größten Thätigkeit verbundene isolirte Spitze oder Kugel, jedem Theil des Galvanometers bis auf einen Zoll genähert werden, ohne die darin befindliche Nadel durch gewöhnliche elektrische Attraction oder Repulsion irgend zu afficiren.

294) Im Zusammenhange mit diesen Vorsichtsmaßregeln wird die Bemerkung nöthig seyn, daß der magnetische Zustand der Nadel des Galvanometers in Folge eines elektrischen Schlags, durch das Instrument sehr leicht gestört, geschwächt und selbst umgekehrt werden kann.