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214 Fünftes Buch.


[160] 160Osten Russland umfasste, im Westen erst am Rheine seine Grenze.

Inzwischen wurde Hithin bei Högin durch gewisse missgünstige Leute angeschwärzt, als ob er seine Tochter vor der förmlich abgeschlossenen Ehe mit Verlockung zum Beischlafe entehrt hätte, was damals bei allen Völkern als eine ruchlose That betrachtet wurde. Högin also nahm mit gläubigen Ohren diesen erlogenen Bericht hin und griff mit einer Flotte den Hithin an, der bei den Slaven den Königszins einsammelte; im Kampfe besiegt wich er nach Jütland. So hatte den von Frotho errichteten Frieden ein innerer Krieg gestört, und Landeseingeborene lehnten sich zuerst gegen das Königsgesetz auf. Deshalb berief Frotho sie beide durch Boten vor sich und untersuchte genau den Anlass zur Fehde. Als er ihn erfahren, stellte er den Spruch nach der Weisung des von ihm gegebenen Gesetzes. Da er aber sah, dass er sie auch so nicht mit einander aussöhnen konnte, sondern der Vater hartnäckig seine Tochter zurückverlangte, so entschied er, dass der Handel durch Zweikampf entschieden werden sollte; das erschien noch als das einzige Mittel, den Streit zu schlichten. Im Kampfe erhielt nun Hithin einen scharfen Hieb; schon verliessen ihn infolge des Blutverlustes die Kräfte, da erfuhr er ungehoffte Milde vom Feinde. Obwohl nämlich Högin volle Macht hatte, ihn zu erschlagen, liess er doch in seinem Herzen die Wut der Milde weichen aus Erbarmen mit seiner Schönheit und seiner Jugend. So zog er denn das Schwert zurück, um nicht dem Jüngling, der in den letzten Zügen zuckte, das Lebenslicht auszulöschen. Denn in alten Zeiten wurde es als ein Schimpf betrachtet, einem jungen und schwachen Manne das Leben zu nehmen. So unverbrüchlich hielten die tapferen Kämpen der Vorzeit alle Gesetze der Ehre. So wurde Hithin von den Händen seiner Mannen zu den Schiffen getragen und behielt das Leben durch die Gnade des Gegners. Sieben Jahre darauf schritten sie bei der Insel Hithinsö wieder zu einem Kampfe, und einer fiel von der Hand des andern. Glücklich würde Högin sein, wenn er gegen den einmal besiegten Hithin strenges Recht

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Saxo Grammaticus: Erläuterungen zu den ersten neun Büchern der Dänischen Geschichte des Saxo Grammaticus. Leipzig: Verlag von Wilhelm Engelmann, 1901, Seite 214. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Erl%C3%A4uterungen_zu_den_ersten_neun_B%C3%BCchern_der_D%C3%A4nischen_Geschichte_des_Saxo_Grammaticus_224.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)