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 So fährt der Verfasser der erst angeführten Nachricht im Journal fort. Man soll sie heißen wie man will, Niemand kann doch sagen, daß das Urinbesehen zur medicinischen Praktik ganz entbehrlich sey. Daß die Leute von entfernten Gegenden zu ihnen gekommen sind, gereicht ihnen nicht zur Schande, sondern man ersieht daraus das Zutrauen, das sie hatten. Und ich glaube, ein Gläschen Wermuth-Extract mit gutem Vertrauen genossen, hilft mehr, als die beste Medicin mit einem nicht ohne Grund geschöpften Mißtrauen oder Widerwillen. Endlich heißt es:

 „Hoffentlich wird die Fürstliche Commission noch in mehrere Ämter kommen, und mit der benachbarten Ritterschaft die Übereinkunft dahin getroffen werden, daß sie solchen ausgetriebenen Blutigeln bey sich keinen Schutz verstatte u. s. f. etc.“

 Man höre die schadenfrohe Hoffnung; höre die schönen Namen, die ein Mensch seinen Nebenmenschen geben kann! – Die ritterschaftlichen Orte geben diesen Ärzten nicht ohne Grund Schutz. Herr Correspondent will also alle Ärzte, welche nicht nach jetziger Methode studirt haben, verbannet wissen? Sogar nicht einmahl in angränzenden