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die Forste,[1] die Kammerlehen, die von der Kammer ausgestellten Consense, das Hofdepartement, das Ungeld oder den Accis von Fleisch und Bier, die Stadtwage, den Krahnen, das Waarenlager, die Kammerbergämter, denen nun ein besonderer Berghauptmann[2] vorgesetzt ist. Sie besteht


    [663] allgemein anerkannt ist, erhielt sich nur in den 4 größern Ämtern Kronach, Vorcheim, Weismain, Scheslitz.

  1. Forstämter sind 25. Forstamt Bamberg mit Scheslitz von 18 Revieren; Baunach von 4; Bechhofen von 2; Ampferbach von 3; Kronach von 8; Ebermannstadt von 2; Herzogenaurach von 1; Höchstädt von 2; Hollfeld von 2; Lichtenfels und Forstamt auf dem Brande von 7; Nordhalben von 7; Oberscheinfeld von 1; Schlüsselau von 1; Stadtsteinach von 7; Veldenstein von 6; Vilseck von 4, Vorcheim von 6; Wachenroth von 1; Wartenfels von 2; Weismain von 5; Weischenfeld von 8; Wolfsberg von 2; Zeil von 5 Revieren.
  2. In der Person des Hr. Grafen Fried. Christoph von Rottenhan auf Rottenhausen und Merzbach, fürstlichen Bambergischen geheimen Rathes, Reisemarschalls, Mitglieds der obern und vorsitzenden Mitglieds einer Unterarmencommission, Directors der zur Beförderung der Industrie angelegten Wollenmanufactur, Oberamtmanns zu Marlofstein und der incorporirten Ämter Ebermannstadt, Neunkirchen, Neudeck