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Von der Regierung hängt der Lehenhof ab, welcher seinen eigenen Propsten[1] und Secretär hat. Bey diesem führt man zwar eigene Protokolle, und bewahrt die Acten besonders auf: aber der Propst muß die Rücksprache an die Regierung führen, und er ist wie der beständige Referent der Lehensgeschäffte auf derselben zu betrachten. Hier, auf der Regierung, werden die Verhandlungen vorgelesen, und darüber beschlossen. Ich fand Spuren von ehemahligen Lehensräthen. Ja in den ersten Zeiten des Hochstifts, wo das judicium parium noch in seiner schönsten Blüthe da stand, versammelten die Fürsten in Lehensvorfällen eine Anzahl ihrer Ritter und Getreuen, um darüber zu erkennen, und unterwerfen sich oft selbst deren Entscheidung. Der hiesige Lehenhof gehört unter die ansehnlichsten der Teutschen Fürstbischöffe. Selbst der stolze Kaiser Friedrich II schämte sich nicht, sich von dem Bischoffe zu Bamberg, Amberg, Velden und Hersbruck in der obern Pfalz zu Lehen auftragen zu lassen. Er zählt die 4 mächtigsten Kurfürsten des Reichs, Böhmen,


  1. Diese Stelle versieht dermahlen noch der Hr. geheime Rath und Fränkische Kreis-Directorialgesandte, Jos. Phil. von Oberkamp auf Weisenbrunn.