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Noch einige Spuren von dem ehemahligen Landständen findet man in dem fürstlichen Obereinnahmscollegium, welches die Contribution des gesammten Landes besorgt, bey welchem nebst dem Abte vom Mönchsberge ob Bamberg im Namen der übrigen Prälaten, ein capitlischer und Stadtraths-Deputatus statt der ganzen Landschaft sitzt. Auch bey dem Kammerungeldamte sitzt ein capitlischer und Stadtrathsdeputirter.

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In dem Fränkischen Kreisconvente ist der Fürstbischoff von Bamberg alleiniger Kreisdirector und erster mitausschreibender Fürst. Er fordert die Stände zur Ablegung ihrer Stimmen auf, und gibt seine zuletzt. Bey erledigtem bischöfflichen Sitze verwaltet das Capitel das Directorialamt. Bischoff Georg Fuchs von Rügheim und das Capitel trafen den 11ten August 1559 auf dem Reichstage zu Augsburg über das Fränkische Kreisdirectorium und Ausschreibeamt mit dem Markgrafen von Anspach und Culmbach Georg Friedrich einen Vergleich, welches darum zu bemerken ist, weil nach demselben die entstehenden Mißhelligkeiten entschieden zu werden pflegen. Er führt ferner in den Versammlungen der in Münzsachen correspondirenden